Komplizen gestehen Einbruch mit tödlichen Folgen

25. August 2018

Der spektakuläre Einbruch in einen Döner-Imbiss in Neubrandenburg, bei dem es im März einen Toten gab, entpuppt sich als Überfall unter Döner-Betreibern – nämlich dort, wo es auch Spielautomaten mit vermutlich viel Umsatz gibt. Das geht aus den Erklärungen der Angeklagten hervor, die gestern am Landgericht Neubrandenburg vorgetragen wurden. Die 27 und 40 Jahre alten Komplizen bestätigten Richter Carl Christian Deutsch, dass sich alles so zugetragen habe und nannten den Einbruch einen „riesigen Fehler“.

So schilderte der 40-jährige Angeklagte, dass er aus Berlin nach Neubrandenburg gekommen war, um mehrere Lokale zu betreiben. Das sei aber ein großer Fehler gewesen, denn er habe sich unter anderem Medikamente „schwarz besorgen“ müssen, was viel Geld gekostet habe. Als er nicht weiter gewusst habe, habe er einen Tipp vom Bruder des Döner-Bistro-Betreibers in der Oststadt bekommen, dass dort viel Geld und Schmuck im Keller lagere.

Er habe seinen Neffen in Berlin angerufen. Dieser sei mit seinem Bekannten, dem jetzigen 27-jährigen Angeklagten, gekommen. Gemeinsam habe man die Eingangstür in der Nacht zum 1. März kurz nach Mitternacht aufgebrochen und im Keller etwa 35 000 Euro aus Automaten und Schmuck mitgenommen. „Das Geld war in einem Strumpf und bei mir“, erklärte der Angeklagte. Als man aber die Treppe wieder hochkam, war die Polizei nach einem Hinweis auch schon da.

Dann schilderten beide Angeklagte, dass sie nicht haben fliehen wollen. Ihr Bekannter habe aber hektisch erzählt, dass er eine Bewährungsstrafe habe und wohl deshalb versucht, zu fliehen. Das endete tragisch: Der von ihm mit Reizgas – das Gas soll „Take down“ geheißen haben – attackierte Polizist schoss und traf den „Neffen“ am Oberkörper. Ärzte konnten den Einbrecher nicht mehr retten (WsM berichtete).

Den beiden Komplizen drohen durchaus längere Haftstrafen wegen schweren räuberischen Diebstahls, denn sie sollen von dem geplanten Reizgasangriff auf die Beamten gewusst haben. Das bestritten beide über ihre Anwälte vor Gericht extra nochmal. Der Prozess soll am 7. September fortgesetzt werden. Die Ermittlungen gegen den Polizisten wurden eingestellt, da dieser aus Notwehr gehandelt habe.


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