Kontrahent im Rockermilieu mit Machete lebensgefährlich verletzt: Täter droht Haftstrafe

4. März 2019

Wie bestraft man einen Mann, der einen Widersacher mit einer echten Machete angreift und lebensgefährlich verletzt? Im Mittelalter wäre das klar. Da galt: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Doch in der parlamentarischen Demokratie ist die Lage, vor der das Landgericht Neubrandenburg heute steht, etwas komplizierter.
Der lebensgefährliche Angriff ereignete sich im Herbst 2018 vor der Tür des Motorradrockerklubs in der Warliner Straße in Neubrandenburg und hatte wohl irgendwie auch mit dem Rockermilieu zu tun. Die Machete gehört zu den Symbolen der Bandidos, die Bilder der mehr als 30 Zentimeter langen Messer auf ihrer Kutte tragen. Gewissermaßen, wie Hammer und Zirkel im Ährenkranz früher einmal in der DDR.

Aus dieser Zeit stammen auch die beiden Beteiligten, die sich vom Sehen her auch vorher schon kannten, wie sie am Gericht preisgaben. Der 39 Jahre alte Angeklagte soll damals auf einer privaten Geburtstagsfeier in dem Klub mit mehr als 20 Gästen immer schon „gestänkert haben“. Da sei er mit ihm „rausgegangen, um die Sache unter Männern zu klären“, erzählte der Geschädigte, ein 41 Jahre alter Neubrandenburger. Ein Kinnhaken, der Kontrahent ging zu Boden, der 41-Jährige wieder in den Klub zur Feier.

Als die Feier am frühen Morgen schon lange vorbei war, hatte sich der 41-Jährige von einer Bekannten abholen lassen. Als er vor die Tür trat, bremste ein Auto. Aus diesem stieg der 39-Jährige und hatte eine Machete in der Hand. An der Tür zum Rockerklub erreichte er das Opfer und hieb mehrfach auf den Mann ein. Dieser konnte sich zwar wehren, erlitt aber trotzdem Hand- und Kopfverletzungen, die hätten tödlich sein können.

Bekannte halfen ihm, zogen ihn ins Klubhaus und holten Retter, der Angreifer floh. Vor Gericht will er sich an nichts mehr erinnern können, sprach vor Polizisten damals sogar von Fabelwesen wie „Einhörnern“, die er gesehen haben will. Der Angeklagte selbst vermutet, dass der „Cocktail“ aus Alkohol und Appetitzügler-Pillen ihn in diese Art von Rausch versetzt haben könnte. Sein Alkoholwert war auf etwa 1,6 Promille geschätzt worden. Der Mann ist an die zwei Meter groß, wog damals etwa 180 Kilogramm und wollte abnehmen.  Er kommt aus einem Dorf bei Neubrandenburg und wurde mehrere Tage nach der Flucht ermittelt und festgenommen.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte sich beim Opfer entschuldigt: „Es tut mir leid, ich weiß nichts mehr davon.“ Der 41-Jährige sagte: „Dafür kann ich mir auch nichts kaufen“, und ging.

Heute soll eigentlich schon ein Urteil fallen, zuvor haben zwei angebliche Rocker des Klubs noch einen Zeugenauftritt, dort gilt aber meist „Schweigen ist Gold“. Bei ähnlichen Prozessen wegen versuchten Totschlags mit Macheten im Rockermilieu Brandenburgs und Berlins wurden bis zu fünf Jahren Haft verhängt. Man darf gespannt sein.

Foto: Die Machete, die der Angeklagte nutzte, war noch größer als dieses Vergleichsmodell.


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