
Voraussetzungen sind unter anderem, dass keine Videosprechstunde möglich ist und Patienten der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt sind. Zudem dürfen die Betroffenen keine schweren Symptome haben.
Die telefonische Krankschreibung wurde in der Corona-Pandemie eingeführt, um Hausarztpraxen zu entlasten. Die Regelung war aber im April zunächst ausgelaufen. Im Sommer beschloss der Bundestag dann ein Gesetz, das Krankschreibungen per Telefon dauerhaft möglich macht.
Angesichts der steigenden Zahl von Atemwegsinfektionen hatten Ärztevertreter aber eine schnelle Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gefordert. Das entlaste die Praxen und verhindere in der Erkältungssaison weitere Ansteckungen. Die Erfahrung während der Corona-Pandemie habe gezeigt, dass die Patienten mit dieser Möglichkeit sehr verantwortungsvoll umgegangen seien.







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