Kurzarbeit online abrechnen – Hinweise für Arbeitgeber

4. April 2020

Mehrere tausend Unternehmen haben in den vergangenen Wochen im Landkreis Kurzarbeit angezeigt. Das Kurzarbeitergeld wird durch den Arbeitgeber an die Arbeitnehmer ausgezahlt und anschließend auf Antrag von der Agentur für Arbeit erstattet. Die Agentur für Arbeit möchte die Erstattung des Kurzarbeitergeldes für die Arbeitgeber schnellstmöglich realisieren und bittet um die Beachtung der folgenden Hinweise.

Eine Bearbeitung kann schneller erfolgen, wenn der Leistungsantrag online über den Account des Arbeitgebers auf www.arbeitsagentur.de übermittelt wird.
Arbeitgeber werden gebeten, sich nicht neu für die eServices zu registrieren, da mit der Beantragung der Betriebsnummer bereits ein Datensatz angelegt wurde. Die Zugangsdaten erhalten die Unternehmen über die kostenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20. Die Berater unterstützen auch bei der Online-Übermittlung des Leistungsantrages.

Der Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld wird im Folgemonat über die Lohnprogramme generiert. Dazu müssen die Unternehmen über geleistete Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten Arbeitszeitnachweise führen und aufbewahren. Dieser fertige Antrag muss nur noch unterschrieben online an die Agentur für Arbeit übermittelt werden. Für Unternehmen, die ihre Lohnabrechnung selbst ohne ein Software erstellen, sind der Antrag und die Abrechnungsliste auf www.arbeitsagentur.de bereitgestellt.

Hinweis: Die Erstattung des Kurzarbeitergeldes kann erst im Folgemonat beantragt werden. Anträge, die bereits im laufenden Monat eingereicht werden, führen zu einer Ablehnung und kosten unnötig Bearbeitungskapazität. Arbeitgeber reichen bitte keine vorläufigen, sondern nur bereits korrigierte Lohnabrechnungen ein.
Die Beachtung dieser Hinweise führt zu einer schnelleren Bearbeitung aller Anträge auf Erstattung von Kurzarbeitergeld. Um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Fachkräfte zu halten, werde daher auch alles darangesetzt, die Anzeigen schnellstmöglich zu bearbeiten, um die Leistungen auszahlen zu können.


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