Land schafft Voraussetzungen für Spielbetriebsaufnahme des FC Hansa in der 3. Liga

20. Mai 2020

„Der Ball kann wieder rollen im Ostseestadion, die Landesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs des F.C. Hansa Rostock in der 3. Fußball-Liga geschaffen“, so Sportministerin Stefanie Drese mit Blick auf die heute in Kraft getretene Änderung der Corona-Übergangs-Landesverordnung MV.
„Mit der Vorlage eines umfangreichen Hygiene- und Schutzkonzeptes hat die Vereinsführung ihre Hausaufgaben gemacht“, so Drese. „Auf Grundlage dieser strengen gesundheitlichen und organisatorischen Vorkehrungen unterstütze ich die Bemühungen des FC Hansa, alsbald den Spielbetrieb wiederaufzunehmen – wenn auch leider ohne Zuschauerinnen und Zuschauer.“

In der auf Vorschlag von Drese von der Landesregierung beschlossenen Corona-Verordnung heißt es: „Die Fortsetzung des Spiel- und Wettkampfbetriebes im Bereich des professionellen sowie des Spitzensportes kann als sportlicher Vergleich ohne Zuschauer durch die zuständige Behörde ab 25. Mai 2020 erlaubt werden.“

Damit können sogenannte „Geisterspiele“ im heimischen Ostseestadion durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erlaubt werden. „Ich gehe davon aus, dass in die Entscheidungsfindung neben den gesundheitlichen bzw. hygienischen Vorkehrungen auch die ablauforganisatorischen Maßnahmen im Stadion bzw. im Stadionumfeld einbezogen werden“, so Drese. Die Möglichkeit zur Austragung von Auswärtsspielen ist abhängig von den Regelungen und Entscheidungen in den jeweiligen Bundesländern.

Ob es tatsächlich zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs kommt, ist aufgrund der Zerstrittenheit der Vereine in der 3. Liga allerdings noch unklar. Drese: „Ich drücke dem FC Hansa die Daumen, dass es tatsächlich noch zu einer Fortsetzung des Spielbetriebes in der 3. Fußball-Liga kommt und hoffe auf einen erfolgreichen Start beim FSV Zwickau.“


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