Land verdoppelt Zuschüsse für Opferambulanzen  

31. Dezember 2019

Sozialministerin Stefanie Drese stärkt die Arbeit der Opferambulanzen an den Rechtsmedizinischen Instituten der Universitätsmedizin Greifswald und Rostock. „Die Opferambulanzen sind wichtiger Bestandteil des Opferschutzes in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb erhöht das Land seine finanzielle Unterstützung ab dem Jahr 2020 um über 100 Prozent auf 190.000 Euro“, so Drese.

Die Rechtsmedizinischen Institute bieten die Durchführung einer für die Opfer kostenlosen gerichtsfesten Befunddokumentation bei Gewaltopfern an. Zur Gewährleistung dieses Angebotes erhielten die Rechtsmedizinischen Institute bisher je 40.000 Euro vom Land.

„Es ist wichtig, dass Opfer von Straftaten kostenlos auf gute Hilfe- und Unterstützungsstrukturen im Land zurückgreifen können, um etwa Ansprüche später auch vor Gericht durchzusetzen“, so Drese. Die Befunddokumentationen können von den Betroffenen jederzeit angefordert und im Rahmen eines Strafverfahrens oder Schadenersatzprozesses als Beweismittel verwendet werden.

Mit Blick auf die steigende Anzahl der durchgeführten gerichtsfesten Befunddokumentationen spricht Drese sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller die Opferambulanzen nutzenden Institutionen aus. So gelangten Opfer oft auf Amtshilfeersuchen der Polizei, auf Anregung von Kliniken oder auf Ersuchen der Jugendämter in die Opferambulanzen. Drese: „Für eine ausreichende Finanzierung der Opferambulanzen sollten alle auf die Rechtsmedizinischen Institute zurückgreifenden Institutionen beitragen.“

Hintergrund: Die Inanspruchnahme der beiden Opferambulanzen hat sich seit 2014 nahezu verdoppelt. So lag die Gesamtzahl der erfassten Fälle 2014 bei 205 und im Jahr 2018 bei 405. Der Anstieg bedeutet nicht, dass es jährlich mehr Opfer von Gewalt gibt. Er zeigt vor allem, dass mehr Menschen und Institutionen für das Thema Gewaltschutz sensibilisiert sind und die Opferambulanzen nutzen.

Mit Stand 30.06.2019 wurden in den Opferambulanzen bereits 235 Fälle der kostenlosen gerichtsfesten Befunddokumentation gezählt. Die größte Betroffenengruppe sind Kinder zwischen 0 und 17 Jahren (ca. die Hälfte aller Fälle). Gesamtzahlen für 2019 werden voraussichtlich Ende Februar 2020 vorliegen.


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