Landeskriminalamt gibt Hinweise zum sicheren Online-Kauf

14. Dezember 2016

Große Rabattaktionen locken mittlerweile in der Vorweihnachtszeit nicht nur im Einzelhandel, sondern auch beim Online-Shopping. Auf der Suche nach passenden Weihnachtsgeschenken ein paar Euro sparen – warum nicht? Doch bei offensichtlich zu billig erscheinenden Markenprodukten ist oft Vorsicht geboten, warnt das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern. Oft ist die Ware in solchen Fällen gefälscht, minderwertig oder kommt gar nicht erst an. Allein im Jahr 2015 wurden 1738 Fälle von Warenbetrug über das Internet in Mecklenburg-Vorpommern zur Anzeige gebracht.

Um nicht auf einen unseriösen Verkäufer hereinzufallen, sollten folgende Tipps beachtet werden: Bereits vor dem Kauf sollten die angebotene Ware, aber auch der Verkäufer genau unter die Lupe genommen werden. „Lesen Sie die Artikelbeschreibung vollständig und sorgfältig durch und prüfen Sie auch die dazugehörigen Fotos. Sollte die Darstellung unvollständig oder zweideutig sein, erkundigen Sie sich schriftlich beim Verkäufer“, so die Experten vom Landeskriminalamt.

Schild Achtung Falle!Informieren sollte man sich auch über den Verkäufer selbst, beispielsweise über Bewertungsprofile. „Seien Sie kritisch bei Verkäufern, die erst wenige positive oder in jüngster Zeit negative Bewertungen aufweisen. Achten Sie bei gewerblichen Anbietern auf die sogenannten Gütesiegel.“

Die Initiative D 21 (siehe www.internet-guetesiegel.de)  unterstützt derzeit die Gütesiegel der Trusted Shops, internet privacy standards, EHI Geprüfter Onlineshop und S@fer Shopping. Aber: Gütesiegel werden auch missbräuchlich verwendet. Deshalb auch das Impressum der Website genau ansehen. Dort müssen die Handelsregister, die Umsatzsteuer-ID-Nummer und ein Kontakt zum Unternehmen vermerkt sein. Wird ausschließlich eine Email-Adresse angegeben, sollten schon die Alarmglocken läuten.

Wichtige Hinweise zur Bewertung der Seriosität des Verkäufers sind auch die angebotenen Zahlungs- und Versandbedingungen. Bei einem Kauf über einen Onlinemarktplatz sollten man die Artikel niemals beim Verkäufer selbst zahlen, sondern die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten des Marktplatzes nutzen. Viele Onlinemarktplätze bieten zudem Treuhand-Services an. Der sollte vor allem bei hochwertigen Produkten genutzt werden.

Barzahlung (bei persönlicher Abholung des Artikels o. Ä.) sollten nur bei kleineren Beträgen und gegen Ausstellung einer Quittung geleistet werden. „Leisten Sie keine Anzahlung für Artikel, beispielsweise weil der Verkäufer diese für Sie reservieren will. Entscheiden Sie sich zudem grundsätzlich für einen versicherten Versand. Zum einen können Sie den Weg Ihres Artikels auf diese Weise genau verfolgen, zum anderen muss der Versanddienstleister Sie bei einem Verlust entschädigen.“

Sollte man trotz aller Vorsicht die bereits bezahlte Ware nicht erhalten, empfiehlt die Polizei, Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten.

Und wer dem allen komplett entgehen will, macht sich am besten auf Shoppingtour.


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