Landesregierung beschließt Hilfen für mittelgroße Unternehmen  

31. März 2020

Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen telefonischen Sitzung mit Hilfen für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten beschäftigt. „Wir haben bereits in der vergangenen Woche im Kabinett Soforthilfen für Kleinst- und Kleinunternehmen beschlossen. Wir ziehen die Hilfen des Bundes für Kleinstunternehmen hier im Land vor. Und wir haben eigene Landeshilfen für Unternehmen zwischen 10 und 49 Beschäftigten gestartet. Damit erreichen wir einen Großteil der Wirtschaft des Landes. Beide Programme werden hervorragend angenommen. Es sind bis zum gestrigen Abend rund 20.000 Anträge auf Soforthilfe gestellt worden. Heute haben wir Hilfen insbesondere für mittlere Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten beschlossen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Mit der Erweiterung des Angebotes für Unternehmen setzen wir weiter auf direkte und schnelle Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

„Das Antragsaufkommen für das Soforthilfeprogramm ist weiter enorm hoch. Alle Maßnahmen sind ein Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern – vom Solo-Selbstständigen, über Kleinstunternehmen bis hin zu klein- und mittelständischen Unternehmen.“ Ausgezahlt wurden vom Landesförderinstitut bislang rund 10,5 Millionen Euro. Aktuell wurde das Antragsformular rund 120.000 Mal heruntergeladen.

Die Landesregierung ergänzte den MV-Schutzfonds nun um Hilfen für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten.

Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten in wirtschaftlicher Schieflage können eine nicht rückzahlbare Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro beantragen. Anträge können ab dem 01. April beim Landesförderinstitut gestellt werden. Dafür stellt das Land 36 Millionen Euro bereit.
Für Unternehmen zwischen 101 und 249 Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen individuelle Expresshilfen gefunden werden. Dazu gehören alle Instrumente des vorhandenen Hilfsprogramms. Darüber entscheidet im Einzelfall das Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“.
„Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Unternehmen in unserem Land in dieser schwierigen Situation stabilisieren und Arbeitsplätze sichern. Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hart. Wir wollen helfen, wo immer das möglich ist“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Es geht darum, den Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern weiter effektiv und intensiv zu unterstützen. Die Sorgen der Menschen erreichen uns jeden Tag auf das Neue und sie sprechen eine deutliche Sprache. Der Erhalt von Unternehmen sichert Arbeitsplätze im Land. Deshalb ergreifen wir für die Wirtschaft Maßnahmen, die in der Geschichte unseres Landes in dieser Deutlichkeit bislang einmalig sind. An der Umsetzung der Maßnahmen arbeiten wir gemeinsam weiter“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.


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