Landgericht verurteilt Röbeler wegen sexuellen Missbrauchs
Das Landgericht Neubrandenburg hat heute einen 63 Jahre alten Röbeler wegen sexueller Belästigung, versuchter sexueller Nötigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der Röbeler musste sich seit Mitte August vor dem Landgericht verantworten.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im Einverständnis mit der Mutter zwischen August 2022 und Februar 2024 mehrfach auf ihren damls zehn Jahre alten Sohn aufgepasst. Dabei sei es in insgesamt 18 Fällen teilweise in Anwesenheit weiterer gleichalteriger Opfer zu sexuellen Handlungen und Belästigungen gekommen.
Der 63-Jährige habe den Jungen unter anderem unter Drohung für Leib und Leben zur Vornahme sexueller Handlungen und Konsum pornographischer Videoaufnahmen aufgefordert. In einigen Fällen sei der Hauptgeschädigte geschlagen und etwa durch Drücken des Hodensacks körperlich misshandelt worden. In einem Fall sei der Hauptgeschädigte durch Abschießen der Wohnungstür daran gehindert worden, die Wohnung des Mannes zu verlassen.
Der Angeklagte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Waren seit März dieses Jahres in Untersuchungshaft.
Aufgrund des Alters der Opfer fand der Prozess hinter verschlossenen Türen statt. Verurteilt wurde der Röbeler heute schließlich wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen, davon in einem Fall mit versuchter sexueller Nötigung; sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen, davon in einem Fall mit vorsätzlicher Körperverletzung; sowie Freiheitsberaubung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
Unfassbar das Urteil. Freifahrtschein für Folgetaten.
Viel zu wenig für so ein perverses Verhalten. Solche Subjekte machen das Leben der Kinder kaputt, sie bekommen lebenslang und der Täter zwei Jahre und sechs Monate, unfassbar.
Bei diesem Tatbestand ist die Strafe lächerlich!
Und die Mutter will von all dem nichts gewusst haben?
So ein Verbrechen und so eine milde Strafe. Unfassbar. Welche Richter richten so? Frage: haben sie selber solche Neigungen? Solche Urteile ekeln mich an.
Nur 3 Kommentate zu dem viel viel zu geringen Strafmaß- ich vermute, das kommt daher, dass der Röbeler Deutscher ist .
Denn ich bin mir sicher: wäre es ein Täter mit Migrationshintergrund würden wieder die ganzen AfD – Befätworter und die Seenplatte- Nazis sich zu Wort melden und dumme rechtspopulistische Parolen von sich geben!
Der arme Junge, der tut mir so leid – viel Kraft für ihn !
Für so eine widerliche Straftat ist das Urteil viel…..zu wenig . Der Widerling sitzt seine Strafe ab,läßt es sich auf Staatskosten in der Haftanstalt gut gehen und freut sich sicher,mit der milden Strafe gut davon gekommen zu sein.
Nicht zu fassen…..
Unglaublich auch, dass es bei manchen Prozessen ewig dauert bis sie überhaupt beginnen bzw. bis eine Entscheidung gefällt wird (u. a. Bsp. Kargow).
Das Strafmaas ist lächerlich, denn der Täter kommt nach dieser relativ kurzen Zeit wieder frei. Die Kinder aber bekommen die Sache vermutlich in Jahrzehnten noch nicht aus dem Kopf. Bleibt nur zu hoffen, dass der KIFI in einen Zellentrakt mit lebenslänglichen kommt, die ihm der A…sch täglich mehrmals aufreißen.