Landkreis gibt Hinweise zum Schutz vor der Geflügelpest

13. November 2020

Im Zusammenhang mit dem Auftreten der Geflügelpest im Land Mecklenburg-Vorpommern weist das Veterinäramt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte alle Geflügelhalter auf die Situation hin. Die Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz sollten unbedingt beachtet werden:
Das Geflügel ist von Wildvögeln fernzuhalten. Deshalb darf keinesfalls im Freien gefüttert und getränkt werden. Einstreu und Futter müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugriff haben. Geflügelteile und Eierschalen von gekauften Eiern dürfen nicht verfüttert werden. Die Desinfektion der Schuhe vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls ist selbstverständlich zwingend notwendig.

Der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Dr. Guntram Wagner, erinnert in diesem Zusammenhang erneut daran, dass sich Geflügelhalter beim Veterinäramt mit ihrem Bestand anzumelden haben. „Außerdem hat uns ein Halter, der ein Krankheitsgeschehen oder größere Verluste bei seinem Geflügel bemerkt, zu informieren“, so Dr. Wagner.

Sein Aufruf an die Geflügelhalter lautet, dass sie sich vorsorglich auf das Aufstallen des Hausgeflügels vorbereiten sollten. „Aus der Erfahrung der zurückliegenden Jahre dürften die Maßnahmen bekannt sein“, sagte er.

„Wichtig ist eine ganz enge Maschenweite bei der Verwendung von Netzen und eine dichte Überdachung.“ Viele Geflügelhalter schlachten schon jetzt die Weihnachtsgänse und –enten. Auch das sei natürlich eine vorbeugende Maßnahme.

Wie der Amtstierarzt weiter mitteilt, laufen in seiner Behörde zurzeit Überprüfungen der seuchenhygienischen Absicherung der gewerblichen Geflügelhaltungen. Außerdem werden aufgefundene tote Wasser- und Greifvögel beprobt.

„Wir treffen zudem laufend Risikobewertungen für unseren Landkreis unter Berücksichtigung vorhandener Geflügelanlagen, Rastplätzen der Zugvögel und der Laborbefunde beprobter Wildvögel“, erklärt Dr. Wagner.

Zum Hintergrund: Seit Ende Oktober sind in Deutschland mehrere Infektionen mit hochpathogenen Influenzavieren (H5N8 und andere H5-Subtypen) bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtet über ein hohes Aufkommen an toten Wasservögeln im Küstenbereich des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres. Aufgrund der inzwischen landesweiten Virusnachweise bei Wildvögeln wurde im gesamten Land Schleswig-Holstein die Aufstallung des Hausgeflügels angeordnet.

In Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit vor allem die Insel Rügen betroffen. Im Landkreis Vorpommern Rügen gab es bekanntlich einen ersten Ausbruch in einer kleinen Geflügelhaltung in Zingst. Außerdem meldeten das Vereinigte Königreich, die Niederlande und auch Deutschland Ausbrüche von hochpathogenen Influenzavieren H5 (HPAI H5) in Nutzgeflügelbeständen.

Zahlreiche Meldungen betreffen das Auftreten von HPAI H5N8 in Russland und Kasachstan seit Ende Juli 2020. Das Risiko weiterer Einträge von HPAIV H5 nach Deutschland mit dem Herbst-Winter-Vogelzug, der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und der Eintrag in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen werden vom FLI in der jüngsten Risikobewertung als hoch eingestuft.

Aus diesem Grund wurden die Überwachungsmaßnahmen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel intensiviert. Die seuchenhygienische Absicherung in den Geflügelbetrieben wird aktuell durch Amtstierärzte des Veterinäramtes überprüft. Aber auch in den kleinen privaten Geflügelhaltungen gilt es, die Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln und damit einen Seuchenausbruch beim Hausgeflügel zu verhindern.“


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