Landkreis gibt Tipps zum Umgang mit Gartenabfällen

5. Oktober 2016

Schon vom ersten Oktober-Tag an war es auch in der Müritz-Region vielerorts zu riechen:  Zahlreiche Gartenbesitzer verbrennen ihre Abfälle. Wegen aktueller Nachfragen gibt das Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einige Hinweise zum Umgang mit pflanzlichen Abfällen, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen. Wer sich ‚dran hält, vermeidet Ärger und sogar Bußgelder.

Was ist erlaubt?

Grundsätzlich sind alle pflanzlichen Abfälle vorrangig zu verwerten (Verrotten, Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren). Darüber hinaus besteht während des gesamten Jahres die Möglichkeit, die pflanzlichen Abfälle gegen ein geringes Entgelt auf den Wertstoffhöfen des Landkreises abzugeben. In der Stadt Neubrandenburg ist die Entsorgung pflanzlicher Abfälle zusätzlich über die Biotonne möglich.

Wenn andere Entsorgungsmöglichkeiten nicht vorhanden sind bzw. deren Nutzung im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar ist, dann dürfen im März und im Oktober pflanzliche Abfälle verbrannt werden.

Senior man is burning dry branches in the gardenDas ist in den genannten Ausnahmefällen nur werktags (Montag bis Sonnabend, außer an Sonn-/ und Feiertagen) jeweils für zwei Stunden in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, gestattet.

Diese Ausnahme gilt nicht in der Stadt Neubrandenburg. Hier ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle generell verboten.

Was die Regelungen in anderen Städten und Gemeinden betrifft, so sollte man sich im Zweifelsfall oder bei Fragen über die Rechtslage im Umweltamt des Landkreises oder beim örtlichen Ordnungsamt erkundigen.

Was ist nicht erlaubt?  

Es ist nicht gestattet Bretter, Balken, Teerdachpappe und anderen Abrissmaterialien, Sperrmüll und Reifen u. a. mit zu verbrennen. Für das Anzünden des Feuers dürfen kein Altöl, Kraftstoff, Farbe u. ä. verwendet werden. Es dürfen keine Flächenbrände vorgenommen werden.

Was ist zu beachten?

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist die Ausnahme. Zuerst sollte immer geprüft werden, ob Verbrennen zwingend notwendig ist. In erster Linie sollte die Verwertung/Kompostierung oder die Entsorgung auf den Annahmehöfen genutzt werden.

Unmittelbar vor dem Verbrennen müssen die in Stapeln zusammengelegten oder -gekehrten pflanzlichen Abfälle umgestapelt werden, damit darin lebende Tiere, wie zum Beispiel Igel, entkommen können.

Der schon genannte Zeitraum ist unbedingt einzuhalten.

Vom Feuer darf für die benachbarten Anwohner keine übermäßige Belästigung durch Rauch bzw. Geruch ausgehen. Daher ist die Windrichtung zu beachten bzw. das Feuer zu einem späteren Zeitpunkt bei veränderter Windrichtung zu entzünden.

Der Feuer sollte nicht unbeaufsichtigt abbrennen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Für Antworten auf weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der unteren Abfallbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Umweltamt, Sachgebiet Boden-/Immissionsschutz, den Bürgerinnen und Bürgern gern zur Verfügung.


Eine Antwort zu “Landkreis gibt Tipps zum Umgang mit Gartenabfällen”

  1. B, sagt:

    Nach meinem Kenntnisstand war es bisher auch in der Stadt Waren nicht erlaubt, gab es da eine Änderung?