Landtag diskutiert über ärztliche Versorgung auf dem Land

30. Juni 2018

In Mecklenburg-Vorpommerns Landtag in Schwerin ist am Freitag die ärztliche Versorgung auf dem Land diskutiert worden. „Um die Allgemeinmedizin aufzuwerten, wurden in den vergangenen Jahren eine Menge Maßnahmen zur Ärztegewinnung auf den Weg gebracht. Dennoch: Um die ambulante medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten sicherzustellen, sind weiter intensive Kraftanstrengungen nötig. Wir brauchen individuelle Lösungen für einzelne Regionen“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe im Landtag.

Neben der klassischen Niederlassung von Ärzten wird es erforderlich sein, neben medizinischen Versorgungszentren und Gesundheitshäusern weitere sektorenübergreifende Projekte zu entwickeln, um das künftige Ziel der guten ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung insbesondere in ländlichen Räumen bewältigen zu können. „Es sind viele Aspekte und regionale Besonderheiten zu beachten, um auch in Zukunft den Beruf der Hausärztin oder des Hausarztes attraktiv zu gestalten“, betonte Glawe weiter.

Das Gesundheitsministerium plant im Rahmen von Regionalkonferenzen mit den Akteuren der Kassenärztlichen Vereinigung, den niedergelassenen Ärzten, den kommunalen Spitzenverbänden und den Amtsvorstehern und Bürgermeistern in einzelnen Regionen des Landes gezielt alle Akteure zusammen zu holen. „Ziel ist es speziell auch von den vor Ort tätigen Ärzten zu erfahren, welche Maßnahmen regional geeignet sind, Hausärzte für die zukünftige Versorgung der Bevölkerung zu gewinnen“, machte Glawe deutlich. Als ein funktionierendes Beispiel nannte der Gesundheitsminister das Modellprojekt Gesundheitshaus Woldegk. „Es kann sehr wohl gelingen, Hausärzte und Fachärzte im ländlichen Bereich zu gewinnen, wenn ihnen attraktive Arbeitsräumlichkeiten und sonstige Möglichkeiten zur Verfügung stehen sowie die von ihnen einzugehenden finanziellen Risiken sich in Grenzen halten.“

 Mehr Ärzteausbildung nötig

Ursache des Haus- und Fachärzteproblems ist, dass mehr Ärzte ausgebildet werden müssen. „Hinzu kommt, dass heutzutage vielfältige Arbeitsmöglichkeiten für junge Allgemeinmediziner bestehen. Hausarzt zu werden ist nur eine Option unter vielen. Deshalb muss weiter geworben werden. Wir unterstützen Medizinstudierende mit einem Stipendium. Sie verpflichten sich, nach ihrer Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern ärztlich tätig zu werden“, so Glawe weiter. Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern rund 4.000 Medizinstudenten. Auf einen Studienplatz kommen etwa vier Bewerber. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung sind in Mecklenburg-Vorpommern rund 1.200 Hausärzte (Stand Januar 2018) tätig, davon sind 120 hausärztliche Pädiater. Dabei sind 35 Prozent der Allgemeinmediziner und Kinderärzte 50 bis 59 Jahre alt, werden wahrscheinlich in sechs bis 15 Jahren in den Ruhestand gehen.

„Studierende der Humanmedizin müssen frühzeitig mit der ärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum vertraut gemacht werden, um ihre Bereitschaft zu steigern, später in unterversorgten Regionen tätig zu werden. Zudem ist es wichtig, insbesondere im ländlichen Raum tätigen Ärzten Weiterbildungsermächtigungen zu erteilen. Die Erfahrungen haben gelehrt, dass gerade in den Bereichen, in denen Weiterbildungsermächtigungen vorliegen, es gute Chancen gibt, die weitergebildeten Ärzte als Nachfolger für die hausärztlichen Praxen zu gewinnen“, sagte Glawe.

 Vielfältige Maßnahmen für Ärztegewinnung

Sowohl das Land als auch die Kassenärztliche Vereinigung in M-V haben in den vergangen Jahren vielfältige Aktivitäten unternommen, um insbesondere mehr Hausärzte für das Land zu gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden Lehrstühle an den Universitäten Rostock und Greifswald für Allgemeinmedizin eingerichtet. Es findet beispielsweise eine Förderung eines Quartals Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr statt und Weiterbildungsverbünde wurden eingerichtet, die den Weiterbildungs-Assistenten die Koordination der Weiterbildung erleichtern. Es ist ein Kompetenzzentrum für Allgemeinmedizin etabliert worden und es werden Sicherstellungs- und Investitionszuschüsse für niederlassungswillige Ärzte gezahlt. Daneben besteht die Möglichkeit der Einrichtung von Zweigpraxen und Gesundheitshäusern.

Mit der Aufhebung der Residenzpflicht sowie der Altersgrenzen für Ärzte bis zur Möglichkeit einer Tätigkeit in einem medizinischen Versorgungszentrum oder einer Gemeindepraxis sind die Rahmenbedingungen insbesondere für Medizinerinnen und Mediziner, die in der Allgemein-Medizin tätig werden möchten, wesentlich verbessert worden. „Dass diese Anstrengungen nicht erfolglos waren, zeigt sich darin, dass in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile über 200 Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten im Bereich der Allgemeinmedizin vorhanden sind“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe im Landtag abschließend.

 


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