Landwirtschaftliche Gespanne häufig nicht verkehrssicher

11. August 2022

Den Polizisten der Region fallen derzeit immer häufiger landwirtschaftliche Fahrzeuge auf, die so gar nicht den Verkehrsvorschriften entsprechen. So kontrollierten sie beispielsweise zwischen Kummerow und Grammentin ein auffälliges Gespann. Bei der Kontrolle bestätigte sich ihr Verdacht. Für den Anhänger ergab sich eine Zulassungspflicht sowie eine Versicherungspflicht – beides war nicht vorhanden waren. Weiterhin stellten die Beamten technische Mängel wie beispielsweise eine deformierte Zuggabel, einen defekten Ladeboden und nicht abnahmefähigen Anbauten fest. Die Weiterfahrt des Anhängers wurde untersagt.

Als Hauptproblem kristallisieren sich bei den Kontrollen derzeit Anhänger zum Transport von Erntegut heraus. Weiterhin werden Anhänger oft ohne Zulassung hinter Zugmaschinen betrieben, obwohl die Bedingungen für zulassungsfreie Nutzung nicht vorliegen.

In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die FIN am Rahmen, das Fabrikschild mit den Herstellerdaten und Fahrzeugpapiere vorhanden sind. Weiterhin müssen Geschwindigkeitsschilder „25 Km/h“ angebracht sein. Diese Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Zudem werden des Öfteren technische Mängel an den Fahrzeugen festgestellt, die zur Untersagung der Weiterfahrt führen können.

Die Verantwortung liegt jedoch nicht allein bei den Fahrzeugführern, sondern eben auch bei den Fahrzeughaltern. Die Polizei bittet darum, trotz der Erntezeit kein Risiko einzugehen. Einen Anhänger zu führen, der nicht den Verkehrsvorschriften entspricht, kann zu weitreichenden Folgen und sogar Verkehrsunfällen führen.

Erst kürzlich bemerkten die Beamten eine unzulässige Eigenbaukonstruktion eines Anhängers, der auf einer Ackerfläche umgestürzt ist (Foto).


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