
Die Anwältin argumentierte, dass ihr Mandant im Vorfeld nicht richtig belehrt wurde. Deshalb dürften alle Angaben, die der Angeklagte damals bei der Polizei gemacht hatte, nicht rechtlich verwertet werden. Die Verteidigerin forderte – wirklich – Freispruch.
Dem jungen Mann wird dreifacher Mord aus Heimtücke und niederen Beweggründen vorgeworfen. Er soll am 7. Februar wegen „innerfamiliärer Probleme“ erst den Vater und dann die Schwester umgebracht haben. Beiden wurden Pfeile mit einer Armbrust in den Kopf geschossen. Außerdem stach der Angeklagte mit einer Machete auf sie ein. Die Mutter sei zu der Zeit außerhalb des Bundeslandes MV gewesen.
Sie wurde laut Anklage vier Tage später getötet – ebenfalls mit Armbrust und Machete. Alle Taten sollen sich in dem Wohnhaus in einer Eigenheimsiedlung in Rövershagen ereignet haben. Nach Informationen von WsM stammten die Eltern aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und waren vor mehr als 20 Jahren als Aussiedler nach Deutschland gekommen.
Die Familie hatte das blaue Einfamilienhaus vor einigen Jahre von Vorbesitzern erworben.
Der Fall war erst aufgefallen, als einigen Nachbarn komisch vorkam, dass die Jalousien in dem Haus ständig hinuntergelassen waren, aber die Eltern gar nicht mehr auftauchten. Auf Fragen soll der Angeklagte damals gesagt haben, dass die Eltern und die Schwester jn einen längeren Urlaub weggefahren seien. Doch einer Tante, der Schwester des 52 Jahre alten Vaters, ließ das keine Ruhe. Sie erstattete Vermisstenanzeige.
Die Polizei verhörte den Angeklagten damals, dieser verstrickte sich Wochen später in Widersprüche. Schließlich soll er eingeräumt haben – was er vor Gericht nicht tat – dass er die Angehörigen getötet habe. In speziellen Holzsärgen waren die Leichen in der Nähe auf einem Feld vergraben. Dorthin führte er damals die Ermittler, die die sterblichen Überreste auch fanden.
Die Staatsanwaltschaft will auch, dass das Gericht die „besondere Schwere der Schuld“ feststellt. Somit könnte der 27-Jährige nicht hoffen, nach 15 Jahren wieder freizukommen. Eine psychische Ausnahmesituation, die strafmildernd gewirkt hätte, hatte ihm ein Gutachter nicht bescheinigt.







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