Lernförderung wird zukünftig einheitlich bewilligt

19. August 2018

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat eine neue Richtlinie zur Umsetzung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe (Bildungs- und Teilhabepaket / BuT) festgelegt. Dabei handelt es sich um Fördermittel des Bundes, die von den Landkreisen verwaltet werden. Das Geld steht beispielsweise für Unterstützung bei Klassenfahrten, für Schülerfahrscheine, Mittagsverpflegung und die Lernförderung für Kinder aus Familien mit geringen Einkommen zur Verfügung.

Mit der neuen Richtlinie gibt es nun Änderungen nur im Zusammenhang mit der Lernförderung, alle anderen Unterstützungen sind nicht davon betroffen.

Eine Nachjustierung im Bereich der Lernförderung war notwendig geworden, weil die Kosten in den zurückliegenden Jahren gravierend gestiegen sind. Hinzu kam, dass es für die Lernförderung bislang keine einheitliche Bewilligungspraxis im Land Mecklenburg-Vorpommern und im Kreis selbst gab. Deshalb haben das Bildungsministerium, das Sozialministerium und Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern miteinander eine Verfahrensweise abgestimmt.

Unterm Strich hat die Landesregierung den Kreisen nunmehr Handlungsempfehlungen geben können, die der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit der neuen Richtlinie mit Beginn des neuen Schuljahres 2018/19 umsetzen wird.

Mehr als 70 Bildungsträger und Lernanbieter stehen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Verfügung, die Lernförderung in den unterschiedlichsten Formen anbieten. Auf einer Informationsveranstaltung am 15. August sind diese Lernförderer vom zuständigen Dezernenten Michael Löffler über die Gründe für die neue Richtlinie und die zukünftige Verfahrensweise informiert worden.


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