Lieber Bewährung als Gefängnis: Glockendieb akzeptiert Urteil

5. Februar 2017

Manche Menschen müssen erst Kirchenglocken stehlen, um vielleicht doch noch geläutert zu werden. Diese Hoffnung hatte Richter Jörg Blasinski vor einer Woche in Demmin (WsM berichtete) geäußert, als er in einem ungewöhnlichen Prozess einen Kirchenglockendieb aus dem sächsischen Vogtland verurteilte. „Das Ganze lässt erkennen, dass bei Ihnen wohl doch noch nicht ganz Hopfen und Malz verloren sind“, gab Blasinski dem 57-Jährigen mit auf dem Weg. Das hat der sich nun wohl zu Herzen genommen – und nach einer Wochen Bedenkzeit auf Rechtsmittel wie Berufung oder Revision gegen das Urteil verzichtet.


Damit ist die Strafe rechtskräftig: Ein Jahr Freiheitsstrafe, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Antik-Liebhaber, der seit gut einem Jahr wieder Arbeit hat, soll zudem 2000 Euro Buße zahlen, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und bekommt einen Bewährungshelfer an die Seite.

Der Mann hatte gestanden Ende 2015 die Friedhofslocken in Dahmen nördlich von Waren und Hohenbrünzow bei Demmin entwendet zu haben. Er beschriebt sich als „interessiert an antiken Dingen.“ „Ich habe schon kleinere Glocken zu Hause und dachte, die kannste abholen“, gab er vor Gericht zu. Er wickelte nachts die ausgehängten Glocken in Decken, brachte sie mit einer
Karre ins Auto und fuhr weg. „Es gibt keine Rechtfertigung dafür und es tut mir sehr leid“, erklärte er mehrfach.

Als der Dieb die Glocken dann später in seiner Wohnung abends immer wieder sah, habe er Gewissensbisse bekommen und mit seinem Sohn auch darüber gesprochen, wie man die Glocken wieder hochbringt und nicht ertappt wird. Dazu kam es aber nicht, denn die Polizei durchsuchte wegen anderer Dinge im Sommer 2016 seine Wohnung und fand die historischen Geläute.

Die Kirchengemeinden und Einwohner waren erleichtert, dass sie nicht im Buntmetallschrott gelandet waren. Nun läuten sie wieder. Das Gericht gab dem Dieb mit auf dem Weg, dass nur die „positive Sozialprognose“ dafür gesorgt hat, dass eine Bewährungsstrafe in Frage kam. „Aber bei diesem Strafregister – der Mann wurde mehrfach wegen Diebstahls verurteilt – werden sie nicht auf viel Verständnis stoßen, wenn nochmal was passiert“, sagte Richter Blasinski.


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