LKA: Immer mehr Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen

21. August 2020

Auch im Jahr 2020 ist weiterhin ein Anstieg der angezeigten Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnen. In den ersten sieben Monaten des Jahres wurden bereits 1.368 Fälle von Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Im Vorjahreszeitraum waren es 971 Fälle, was einen Anstieg von 41 Prozent bedeutet. Erfreulicherweise kam es in diesem Jahr bislang nur bei 98 Fällen zur Übergabe von Geld oder Wertsachen. Die Versuchsquote liegt damit bei 92,8 Prozent und somit höher als im Jahr 2019 (91,3 % der Fälle blieben beim Versuch). Darüber hat jetzt das Landeskriminalamt MV zum heutigen Tag der Senioren informiert.

Von Januar bis einschließlich Juli 2020 beliefen sich die Schadenssummen auf 794.138 Euro, im gesamten Jahr 2019 wurden Schäden in Höhe von 1.552.351 Euro verzeichnet. Da die Fallzahlen im laufenden Jahr, im Vergleich zum Jahr 2019, ansteigen, jedoch die Quote der Vollendungen geringer ist, wird nach derzeitigem Kenntnisstand von einer ähnlichen Gesamtschadenssumme am Ende des Jahres 2020 im Vergleich zum Vorjahr ausgegangen.

Auch Betrug mit Bezug auf Corona-Pandemie

Auch im Jahr 2020 wurde bislang am häufigsten der Modus-Operandi „Verwandtschaft/Bekanntschaft“ genutzt (33,6 % der Fälle), worunter auch der klassische Enkeltrick fällt. Diese Begehungsweise wurde damit aber seltener genutzt als im Jahr 2019 (50,5 % der Fälle). Auch die Betrugsmasche in Verbindung mit falschen Amtspersonen (Polizist, Vollstreckungsbeamter, Anwalt etc.) kam relativ betrachtet seltener vor (17,5 % der Fälle, im Vorjahr 23,7 % der Fälle). Demgegenüber wurde in diesem Jahr häufiger die Masche des Gewinnspielbetrugs genutzt (23,6 % der Fälle, im Vorjahr 16,1 % der Fälle).
Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen in Verbindung mit dem Corona-Virus traten bislang in Mecklenburg-Vorpommern nur vereinzelt auf. Eine einheitliche Begehungsweise mit Corona-Bezug war bislang nicht festzustellen. Beispielsweise gab in einem Fall der vermeintliche Enkel an, dass er dringend Geld für Schutzkleidung benötige, in einem anderen Fall meldete sich ein angeblicher Mitarbeiter eines Kontrollinstituts, der Bargeld einsammele, um dies auf das Corona-Virus zu testen.

Höhere Wachsamkeit durch Aufklärung

Da jeder vollendete Trickbetrug für die Betroffenen neben dem finanziellen Verlust häufig auch eine hohe psychische Belastung darstellt, setzt die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern seit vielen Jahren verstärkt auf die Vorbeugung derartiger Straftaten. Neben regelmäßigen Warnmeldungen und Präventionsveranstaltungen wird seit 2010 das Merkblatt für Geld und Kreditinstitute an alle im Land befindlichen Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen zur Sensibilisierung der Angestellten verteilt. Zudem beraten die ehrenamtlich tätigen Seniorensicherheitsberater kostenlos zu typischen Gefahrensituationen und stärken somit das Sicherheitsgefühl der älteren Generation.

Die hohe Versuchsquote ist somit insbesondere auf eine höhere Sensibilisierung in der Bevölkerung zurückzuführen. Denn die Kenntnis von diesem Phänomen und seinen unterschiedlichen Begehungsweisen führt zu einer höheren Wachsamkeit, einem rechtzeitigen Erkennen des Betrugs sowie einer größeren Bereitschaft für deren Anzeige bei der Polizei, auch bei versuchten Taten. Dies gilt nicht nur für die Opfer selbst, sondern auch für Angehörige, Bankmitarbeiter, Taxifahrer u. a., die die betroffenen, älteren Menschen rechtzeitig über die Situation aufklären und die Polizei informieren.

Die Warnmeldungen und Hinweise der Polizei richten sich daher ausdrücklich nicht nur an die oftmals betroffene ältere Bevölkerung. Im Familien- und Bekanntenkreis sollte über Trickstraftaten gesprochen werden, um älteren Verwandten und Bekannten Handlungssicherheit im Umgang mit derartigen Kontaktaufnahmen zu geben.

Empfehlungen der Polizei

Die Polizei empfiehlt zum Umgang mit Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen Folgendes:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt.
  • Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der bisher bekannten  und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
  • Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Informieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.
  • Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

Weitere Informationen und Präventionshinweise zum Themenfeld Trickbetrug sind unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ zu finden.


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