LKA-MV: Weiterhin steigende Fallzahlen bei Trickstraftaten

18. Februar 2020

Auch im Jahr 2019 ist weiterhin ein Anstieg der angezeigten Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu
verzeichnen: Während 2018 genau 1.442 Fälle bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurden(2017: 996 Fälle, 2016: 468 Fälle, 2015: 324 Fälle), waren es im vergangenen Jahr 1.882 Fälle. Erfreulicherweise blieb es jedoch bei 1.722 Fällen beim Versuch, dies entspricht einer Erfolgsquote von 8,5% (2018: 6,9%, 2017: 8%, 2016: 7,7%, 2015: 14,8%).
Bedauerlicherweise ist 2019 zudem eine Verdreifachung der Schadenssummen im Vergleich zum Vorjahr festzustellen: So wurden im vergangenen Jahr Geld bzw. Wertgegenstände im Wert von etwa 1.470.000 Euro übergeben (2018: 440.000 EUR).

Die hohe Schadenssumme resultiert neben der insgesamt gestiegenen Anzahl der Fälle aus einer Reihe von Taten, in denen besonders hohe Geldbeträge ausgehändigt wurden. Diese sind größtenteils auf die Masche des sogenannten „Romance Scamming“ zurückzuführen. Die älteren Geschädigten überwiesen dabei zum Teil fünf- bis sechsstellige Beträge auf ausländische Konten in dem Glauben, damit der angeblich großen Liebe aus einer Notlage zu helfen.

Auch psychische Belastung

Unter den typischen Begehungsweisen ist nach wie vor der klassische Enkeltrick unter Vorspielen eines angeblichen Verwandtschafts- oder
Bekanntschaftsverhältnisses vorherrschend (865 Fälle), gefolgt von der Legende eines Polizeibeamten oder Staatsanwaltes (392 Fälle) und des sogenannten Gewinnspielbetrugs, bei dem hohe Geldgewinne in Aussicht gestellt wird, sobald „Gebühren“ für verschiedene Zwecke gezahlt wurden (370 Fälle). Der Gewinnspielbetrug stellte dabei im vergangenen Jahr die erfolgreichste Trickbetrugsmasche dar (51 von insgesamt 160 erfolgreichen Fällen).

Da jeder vollendete Trickbetrug für die Betroffenen neben dem finanziellen Verlust häufig auch eine hohe psychische Belastung darstellt, setzt die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern seit vielen Jahren verstärkt auf die Vorbeugung derartiger Straftaten. Neben regelmäßigen Warnmeldungen und Präventionsveranstaltungen wird seit 2010 das Merkblatt für Geld und Kreditinstitute an alle im Land befindlichen Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen zur Sensibilisierung der Angestellten verteilt.
Zudem beraten die ehrenamtlich tätigen Seniorensicherheitsberater kostenlos zu typischen Gefahrensituationen und stärken somit das Sicherheitsgefühl der älteren Generation.

Hinweise nicht nur für ältere Menschen

Die hohe Versuchsquote ist somit insbesondere auf eine höhere Sensibilisierung in der Bevölkerung zurückzuführen. Denn die Kenntnis von diesem Phänomen und seinen unterschiedlichen Begehungsweisen führt zu einer höheren Wachsamkeit, einem rechtzeitigen Erkennen des Betrugs sowie einer größeren Bereitschaft für deren Anzeige bei der Polizei, auch bei versuchten Taten. Dies gilt nicht nur für die Opfer selbst, sondern auch für Angehörige, Bankmitarbeiter, Taxifahrer u. a., die die betroffenen, älteren Menschen rechtzeitig über die Situation
aufklären und die Polizei informieren.

Die Warnmeldungen und Hinweise der Polizei richten sich daher ausdrücklich nicht nur an die oftmals betroffene ältere Bevölkerung. Auch im Familien- und Bekanntenkreis sollte über Trickstraftaten gesprochen werden, um älteren Verwandten und Bekannten Handlungssicherheit im Umgang mit derartigen Kontaktaufnahmen zu geben.

Die Polizei empfiehlt zum Umgang mit Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen Folgendes:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt.
  • Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der bisher bekannten und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
  • Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Informieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.
  • Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

Weitere Informationen und Präventionshinweise zum Themenfeld Trickbetrug sind unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ zu finden.


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