Luftfahrtsammler mit Mini-Museum zu Geldstrafe verurteilt

5. August 2020

Wer alte Flugzeuge, Waffen oder einfach nur Munition hat oder nur findet, sollte sich nochmal genau über die Gesetzeslage informieren. Nur Beton in einen leicht verbogenen Lauf zu gießen, reicht nicht mehr – es haben sich über die Jahre nämlich einige Vorschriften zur Demilitarisierung geändert. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Neubrandenburg hervor. Das Gericht verurteilte jetzt den Vorsitzenden des Interessenvereins Luftfahrt Neuenkirchen bei Neubrandenburg wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz.

Das Problem: Der Verein hat etwa 20 Militär- und andere Flugzeuge zu stehen, unter anderen der Typen MIG und SUCHOJ, die manchmal von bis zu 100 Gästen im Monat besichtigt werden. Die Bordbewaffnung der eigentlich von der DDR-Luftwaffe und von der Roten Armee demilitarisierten Maschinen, wurde auch abgebaut. Aber Teile davon waren in einer kleinen Ausstellung zu sehen. Daran fiel über 20 Jahre niemandem etwas auf, auch nicht militärisch geschulten Gästen von anderen Museen und Sammlungen. 1998 kam es aber zu einer Durchsuchung. Dabei schauten Fachleute ganz genau hin – und fanden etliche Probleme. So waren einige Läufe der Bordkanonen zwar verschlossen, aber man hätte sie wieder gangbar machen können, schätzten Fachleute ein.

Somit kam es zu einer Anklage gegen den 57 Jahre alten Sammler, der zwei Jahre auf das Verfahren warten musste. Ihm drohte eine harte Verurteilung, da angenommen wurde, der Mann und seine Bekannten sind vor allem Waffensammler. Doch das konnte die Verhandlung widerlegen. „Sie sind kein Waffennarr“, sagte die Richterin. Der Verein habe nur für museale Zwecke gesammelt, vielleicht auch ein bisschen zu blauäugig. So sollte man auch nicht Patronen einfach aufbewahren, die man im Wald findet.

Letztlich erkannte das Gericht an, dass der Mann und sein Verein eher fahrlässig gehandelt haben. Er wurde zu 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Der Mann, der mehrere Jahre als Flugzeugbauer arbeitete und nun halbtags als Hausmeister tätig ist, nahm das Urteil sichtlich erleichtert an. Und er verzichtete auf die Herausgabe der beschlagnahmten Bordwaffen und Munition. Das kleine Museum auf einem Agrarbetriebsgelände soll nach den Corona-Problemen auch wieder öffnen.

Verein: https://www.ivln.de/newpage


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