M-V will Telefon- und Internetanschlüsse sichern

22. April 2020

Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einem Antrag im Bundesrat für sichere Telefon- und vor allem Internetverbindungen im ländlichen Raum und damit für eine flächendeckende Grundversorgung für alle Bürger ein. Per Bundesgesetz will das Land die Versorgungsverpflichtung der Deutschen Telekom noch einmal betonen und sicherstellen, dass diese den analogen oder ISDN-Festnetzanschluss von Kunden aufrechterhalten muss, bis diese Anschluss an eine schnelle Internetdatenleitung erhalten.

„Außerdem streben wir mit unserer Bundesratsinitiative ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationskunden an, die dank des von Bund und Land geförderten Breitbandausbaus bereits vom schnellen Glasfasernetz profitieren könnten, aber zuweilen durch länger laufende Verträge daran gehindert werden und in weniger breitbandigen Leitungen, insbesondere Kupferleitungen, bleiben müssen“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Er setze darauf, dass die Bundesratsausschüsse diesen Antrag ab Ende April in ihren Beratungen unterstützen. Das Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern hatte den Antrag im März beschlossen und in die Gremien des Bundesrats eingebracht.

Jahrelang an Vertrag gebunden

„Gerade dort, wo der geförderte Breitbandausbau mitten in der Umsetzung ist, erreichen zunehmend mehr Bürger Schreiben ihres bisherigen Telefonanbieters, die über die geplante zeitnahe Abschaltung von ISDN-Anschlüssen informieren. Gleichzeitig werden ihnen neue Verträge für eine sogenannte IP-Telefonie – eine IT-basierte Telefonübertragungstechnik – angeboten, die aber für mindestens zwei Jahren abgeschlossen werden sollen, also mit einer Mindestvertragslaufzeit. Gehen die Kunden nicht auf dieses Angebot ein, wird ihr Telefonanschluss gekündigt und vollständig abgeschaltet. Gehen sie darauf ein, sind sie an den Vertrag jahrelang gebunden und können nicht wenig später in das im Bau befindliche sehr leistungsfähige Glasfaser-Breitbandnetz wechseln, ohne doppelte Vertragskosten zu riskieren“, erläutert Pegel den Hintergrund der Bundesratsinitiative.

Zudem erreichten das Ministerium wiederholt Beschwerden, dass die erforderliche Leistungsfähigkeit für die neue IT-Telefonie-Technik bei den bisherigen Telefonnetzen nicht vorliege, vor allem im ländlichen Raum. „Damit würde ein Internetanschluss, zum Teil sogar ein Telefonanschluss, faktisch nicht mehr möglich sein, was zu einer Abkopplung von Haushalten und Unternehmen im ländlichen Raum von jeder Telekommunikation nach sich zöge“, so der Minister. Dies sei mit der Grundversorgungspflicht der Deutschen Telekom nach Überzeugung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vereinbar.

Sonderkündigungsrecht gefordert

„Wir greifen mit der Bundesratsinitiative das dringende Anliegen von Bürgern und auch vielen Unternehmen auf, denen der Verlust ihres Telefon- und Internetanschlusses droht. Wir wollen, dass die Grundversorgungsverpflichtung der Deutschen Telekom gerade auch im ländlichen Raum gewährleistet wird. Das bedeutet vor allem, dass für die Bauzeit des neuen Glasfaser-Breitbandnetzes – in allen Landesteilen wird aktuell intensiv daran gearbeitet – die bisherigen Telefon- und Internetanschlüsse solange aufrechterhalten werden müssen, bis alle Haushalte mit einer ausreichend schnellen Internetverbindung ausgestattet sind“, fasst der Minister das Ziel der Initiative zusammen. Im Ministerium sind bislang 21 schriftliche Beschwerden zu diesem Thema aus allen Landesteilen eingegangen.

Weiterhin zielt die Bundesratsinitiative aus M-V auf ein Sonderkündigungsrecht ab: „Bei den aktuellen Umstellungen von klassischen Telefon- und Internetanschlüssen auf die sogenannte IP-Telefonie wird den Kunden ein neuer Vertrag mit häufig zwei Jahren Mindestlaufzeit angeboten. Bund und Land setzen gemeinsam mit den Landkreisen bis 2023 knapp 1,4 Milliarden Euro öffentliches Fördergeld ein für den Bau neuer, extrem leistungsfähiger Glasfaser-Breitbandnetze in weiten Teilen des Landes, vor allem im ländlichen Raum. Diese neue Infrastruktur soll den Menschen, sobald sie sie erreicht, möglichst schnell zur Verfügung stehen. Das kann geschehen, indem der bisherige Telekommunikationsanbieter diese Netze anmietet und den Kunden seine vertragliche Telefon- und Internetdienstleistung während der zweijährigen Vertragsbindungsfrist über das neue, leistungsstarke Netz anbietet. Oder er räumt ihnen ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn er für seine Verträge statt der neuen Glasfasernetze seine weniger leistungsfähige bisherige Infrastruktur, meist Kupferkabel, weiternutzen möchte“, so der Minister.

Es müsse auch das Interesse von Bund und Land als Fördermittelgeber sein, dass die mit erheblichem Fördermitteleinsatz neu geschaffenen Netze möglichst schnell für alle angeschlossenen Haushalte nutzbar würden.


2 Antworten zu “M-V will Telefon- und Internetanschlüsse sichern”

  1. Stefan sagt:

    „[…]was zu einer Abkopplung von Haushalten und Unternehmen im ländlichen Raum von jeder Telekommunikation nach sich zöge“, so der Minister. Dies sei mit der Grundversorgungspflicht der Deutschen Telekom nach Überzeugung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vereinbar.“

    Warum muss man den dritten Schritt immer vor dem ersten machen?
    Es gibt in diesem Land Ecken die sogar noch von einem analogen Anschluss weit entfernt sind und dann gibt es jene denen ihre 10.000’er Leitung zu langsam ist und natürlich fängt man dort mit dem Ausbau an wo schon seit Jahren halbwegs passable Leitungen sind.
    Schließlich spricht man ja auch von 5G wenn wir nach wie vor Hektar große Flächen haben in denen man betet nie eine Autopanne oder Schlimmeres zu haben und sich ein gutes altes Münztelefon wünscht…

  2. Besorgter Bürger sagt:

    Die Politik geht- wie viele andere auch- davon aus, wo für sie am meisten zu holen ist. Das bedeutet hier: Wählerstimmen! Wen interessiert da der arme Nutzer irgendwo fast allein im abgelegenen Dorf. Eine Stimme. Oder zwei? Nein. Wo Viele sind, passiert was. Es weiß jeder, daß mit zunehmendem Alter, vor allem ab 50 die Leistungsfähigkeit abnimmt. Politiker regieren gern bis ins hohe Alter. Aber nicht weil sie Supermenschen sind, sondern weil sie oftmals eingenommen sind von der süßen Droge Macht. Angela Merkel will ja wohl uns allen eine fünfte Amtszeit von sich als Kanzlerin zumuten. Das müsste verboten werden.