Mädchen starb an Verbrühungen: Mutter wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

23. Juli 2019

Ein weiterer tragischer Fall mit einem toten Kind aus Mecklenburg-Vorpommern wird demnächst vor Gericht verhandelt werden. Wie „Wir sind Müritzer“ von Justizbehörden erfuhr, ist gegen die Mutter einer Dreijährigen aus Wolgast Anklage wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung erhoben worden. Die junge Frau soll zugegeben haben, das Mädchen im Oktober – vermutlich viel zu heiß – gebadet zu haben. Am nächsten Morgen wurde die Dreijährige tot im Bett in der Wohnung gefunden. Bei ihrer Untersuchung kamen den Medizinern Bedenken, so dass der Fall schließlich der Polizei und Rechtsmedizinern vorgestellt wurde (WsM berichtete).

Durch deren Untersuchung gab es tragische Gewissheit: Das Mädchen war an Verbrühungen, die auf etwa 30 Prozent der Haut sichtbar wurden, gestorben. Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht in dem Ganzen aber einen „fahrlässigen Fall“, da sie nicht annimmt, dass die Frau damals „mit Vorsatz gehandelt habe.“
Die im Oktober 27 Jahre alte Frau soll insgesamt vier Kinder haben, von denen zwei ältere Kinder bereits in Pflegefamilien lebten, wie es von Landkreis damals hieß. Im Oktober sei die Frau mit der Dreijährige und einem wenige Monate alten Baby allein in der Wohnung gewesen.

Ein Test der Ermittler ergab, dass das Wasser mit einer Temperatur von etwa 57 Grad in der Wohnung in Wolgast aus dem Hahn kam. In dem Prozess am Amtsgericht in Greifswald soll ein forensisch-psychiatrischer Gutachter auch die Schuldfähigkeit der Beschuldigten beurteilen. Für eine fahrlässige Tötung sieht das Gesetz eine Strafe von bis fünf Jahren Haft vor. Das Baby der Frau wurde damals vom Jugendamt übernommen.


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