Malchow: Klage von gestürzter Passantin abgewiesen

1. November 2020

Darf man die Stadt Malchow für einen Fußgängersturz auf einer kleinen Kopfsteinpflasterstraße verantwortlich machen? Nein, sagt das Landgericht Neubrandenburg. Die zuständige Zivilkammer von Richter Günter Götze hat nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ eine entsprechende Klage einer Urlauberin auf Schmerzensgeld „wegen Amtshaftung“ abgewiesen. Der Streitwert lag bei 5000 Euro. Die Klägerin soll nun auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Die Frau aus einer 40 000-Einwohner-Stadt im Saarpfalz-Kreis war vor längerer Zeit in Malchow, wo sie Verwandte besuchte. Dabei ging die Klägerin, die zwischen 50 und 60 Jahre alt sein soll, mit ihrer Begleitung die holprige Kurze Straße auf der Insel entlang, wo sie an einem Gullydeckel umknickte und stürzte. Die Fraktur ist laut Gericht inzwischen verheilt, aber es gibt noch „Bewegungseinschränkungen“. Für die erlittene Unbill forderte die Frau von der Inselstadt eben 5000 Euro, was der Kommunale Schadensausgleich – als Versicherer der Kommunen in solchen Fällen – rundheraus ablehnte.

Bei einer solchen Pflasterstraße muss man mit Unebenheiten rechnen, sagte der Richter in der Begründung. Dies hätte ein Besucher auch erkennen können. Und eine kleine Stadt wie Malchow muss nicht, wie auch andere Kommunen, bei jeder Unebenheiten dieser Güte ein Gefahrenschild hinstellen. Darauf hatte die Klage allerdings abgezielt. Die Klägerin muss sich nun überlegen, ob sie es bei den Gerichts- und Anwaltskosten, die sich schon auf eine vierstellige Summe belaufen dürften, belässt. Oder in die nächste Instanz geht.


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