Maskenpflicht und Wechselunterricht jetzt auch im Bereich Röbel

9. Dezember 2020

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat zwei weitere Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Ab dem 10. Dezember 2020 werden nunmehr alle Sporthallen und anderen Sportstätten im Landkreis für den Freizeit- und Breitensport geschlossen. Das betrifft auch den Trainings- und den Wettkampfbetrieb.
Die Sonderregelungen für Schulen, die bereits in vier Amtsbereichen gilt, trifft ab dem 11. Dezember 2020 nun auch für die Amtsbereiche Stavenhagen und Röbel-Müritz zu.

In diesen beiden Bereichen ist in den zurückliegenden Tagen die Zahl der Erkrankungen deutlich gestiegen. Im Amtsbereich Stavenhagen sind in den vergangenen sieben Tagen 27 Menschen erkrankt. Das würde rein rechnerisch einer Inzidenz von 234 Erkrankungen auf hunderttausend Einwohner entsprechen.

Im Amtsbereich Röbel-Müritz waren es in den zurückliegenden sieben Tagen 20 Neuerkrankungen. Das würde einer Inzidenz von 139 entsprechen.
In den Schulen dieser beiden Amtsbereiche muss nun die Maske im Unterricht getragen werden. Das gilt für die Schüler ab Klasse 5 und für die Lehrer. Zugleich wird es in diesen Amtsbereichen bis zum Beginn der Weihnachtsferien Wechselunterricht an den Schulen geben.
Diese Regelungen zu den Schulen betreffen nunmehr die Amtsbereiche Woldegk, Friedland, Stargarder Land, Seenlandschaft Waren, Röbel-Müritz und Stavenhagen.


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