Messerattacken: Täter muss jetzt in in die Psychiatrie

30. März 2019

Wer Medikamente wegen einer psychischen Erkrankung nimmt, sollte auf Alkohol verzichten. Diese eigentlch simple Regel  hat ein 43 Jahre alter Mann missachtet, der lange in Malchin lebte, zuletzt aber auch in Waren-West eine Wohnung hatte.

Er hatte in der Folge dreimal Menschen mit gefährlichen Stichwerkzeugen attackiert – nun muss er in eine psychiatrische Klinik. Doch der Reihe nach.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Neubrandenburg befand den weitgehend geständigen Mann gestern der zweifachen gefährlichen Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, Widerstand sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte für schuldig.  Er erhielt zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe, und es wurde eine „Unterbringung in einer Psyhiatrieklinik“ angeordnet.

„Der Verurteilte wird die Justizvollzugsanstalt Bützow wohl nicht mehr sehen“, sagte Richter Jochen Unterlöhner. Das liege daran, dass er erst eine Therapie machen sollte, die aller Erfahrung nach zwei oder mehr Jahre dauern würde. Dabei wird die Haftstraf angerechnet. In Freiheit würde der Mann erst wieder kommen, wenn Fachleute darüber beraten haben, ob er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

So hatte sich der 43-Jährige am 25. Oktober in Malchin mit einem Bekannten getroffen (WsM berichtete). Nach Alkoholkonsum und TV-Gucken ging der Wohnungsbesitzer kurz raus. Als dieser wieder in seine Wohnung kam, soll sich der Gast auf ihn gestürzt und gerufen haben „Verrecke du Arsch“. Dann habe er zugestochen – in die linke Brusthälfte. Der Wohnungsinhaber wurde schwer verletzt, der Angreifer ging. Sein Glück: Er rief mit dem Handy des Opfers die Polizei an und holte so Hilfe. Deshalb habe man den Mann nicht wegen „versuchten Totschlags“ verurteilt, sagte der Richter. Der Geschädigte überlebte.

Doch als die Polizisten kamen und den Mann kontrollieren wollten, rastete der Mann wieder aus. Er stach unten im Flur wieder zu, aber der getroffene Polizist hatte zum Glück eine schusssichere Weste an. Der Angreifer wurde festgenommen, bei ihm wurden 2,5 Promille gemessen. Mitverhandelt wurde ein weiterer Gewaltakt: Der 43-Jährige hatte sich Geld von einem Bekannten zurückholen wollen. Dabei wurde der Mann in Neubrandenburg ebenfalls mit einem Stechwerkzeug verletzt, konnte sich aber in einem Zimmer mit seiner Lebensgefährtin einschließen.

Mit dem Urteil ging die Kammer deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die etwa die Hälfte der Haftstrafe  gefordert , aber auch eine Unterbringung in der Psychiatrie verlangt hatte. Verteidigerin Sabine Grabosch wollte eigentlich eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten. Wie gesagt, die Länge der Haft wird wohl nicht so wichtig sein. Sie sollten endlich etwas unternehmen, um ihre Krankheit, die seit 2006 besteht, in den Griff zu bekommen, sagte der Richter. Der Verurteilte schüttelte erstmal den Kopf.


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