Messerstecher vom Dönerstand droht lange Haftstrafe

12. Oktober 2018

Am Ende wurde Oberstaatsanwalt Bernd Bethge fast dichterisch: „Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer Leiden schafft“, gab der Ankläger am Landgericht Neubrandenburg zum Besten.
Damit nahm der Jurist Bezug auf das Hauptmotiv des 29-Jährigen Angeklagten: Nämlich Eifersucht. Am 18. Mai hatte der Asylbewerber aus der Türkei am Rathaus in Neubrandenburg (WsM berichtete) seine frühere deutsche Freundin und einen ihrer Begleiter niedergestochen. Nach dem Geständnis droht dem Mann nun eine lange Freiheitsstrafe: Neuneinhalb Jahre Haft forderte Bethge am Donnerstag. Vorwurf: Versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung.

Auch „verletztes Ehrgefühl“ habe den Mann wohl zu der Bluttat getrieben. Das ging auch aus SMS-Nachrichten hervor, die der Täter vorher an seinen Bekannten verschickt hatte.

Der Angeklagte, der Ende 2016 per Visum nach Deutschland kam, jobbte bei Döner-Betreibern in Neubrandenburg. Dort lernte er die heute 38-jährige Deutsche kennen, die in der Szene viele Bekannte hatte.

Im Herbst begannen die Frau mit vier Kindern, die bei ihren Eltern bei Neubrandenburg lebte, und der 29-Jährige eine Beziehung.
Anfangs habe er sie heiraten wollen, damit er in Deutschland bleiben kann, sagte der Angeklagte. Später will er sich „abgöttisch“ in sie verliebt haben. Das glaubte ihm vor Gericht kaum jemand.

Denn schon im Dezember 2017, da wollte er der Frau Facebook-Kontakte und Treffen mit anderen Freunden verbieten, kam es zu einem „Zwischenfall“. Er schlug im Streit der Freundin eine Bierflasche gegen den Kopf. Die spätere Trennung habe er nicht verkraftet.

Später hat er den Bekannten und die Ex-Freundin, die aber kein Verhältnis hatten, immer öfter zusammen gesehen und wurde immer eifersüchtiger. Sogar die Onkel und Verwandten in der Türkei wurden per Telefon zum Schlichten eingeschaltet, bis die Lage am 18. Mai eskalierte.

Erst stach er den Bekannten von hinten nieder, der bewusstlos zusammenbrach. Dann lief er sofort zu seiner Ex-Freundin, stach ihr das Messer in die Schulter, wo es steckenblieb. Die Opfer überlebten, weil schnell medizinische Hilfe da war und die Wunden wenige Millimeter neben großen Schlagadern verliefen.

Der Angeklagte entschuldigte sich mehrfach im Prozess bei den Geschädigten. Der angeklagte Türke habe ein anderes Verständnis von den Gepflogenheiten in seiner Heimat und in Deutschland, nannte es ein Gutachter.

Die Nebenkläger forderten deutlich höhere Haftstrafen, bsi zu lebenslänglich. Der Verteidiger verlangt eine mildere Bestrafung, da der Mandant nicht voll steuerungsfähig gewesen sei. Das Urteil fällt am 15. Oktober.

Fotos: Felix Gadewolz


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