Mindestlohn für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen steigt

7. September 2019

Der Mindestlohn für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen steigt von 9,80 Euro (brutto) um 27 Cent auf 10,07 Euro (brutto) an. Eine entsprechende Verordnung soll zum 01. Oktober 2019 in Kraft gesetzt werden. „Viele Unternehmen im Land haben erkannt, dass eine angemessene Entlohnung Fachkräfte im eigenen Unternehmen bindet. Mit der Anhebung des Mindestlohnes setzen wir nun die Vorgaben aus dem Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern weiter um“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe gestern. Am kommenden Dienstag will sich das Kabinett mit der Verordnung beschäftigen.

Das Gesetz zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften war am 31. Juli 2018 in Kraft getreten. Nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern beträgt das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt derzeit 9,80 Euro (brutto). Im Gesetz ist eine Verordnungsermächtigung enthalten, um die Höhe des Mindest-Stundenentgeltes jährlich nach einem verbindlichen Maßstab anzupassen.
„Es erfolgt die jährliche Anpassung des Mindest-Stundenentgeltes auf Grund veränderter statistischer Daten“, sagte Glawe weiter. Die Anpassung richtet sich nach der prozentualen Veränderungsrate im Index der tariflichen Monatsverdienste des Statistischen Bundesamtes für die Gesamtwirtschaft in Deutschland (ohne Sonderzahlungen). Bei der Ermittlung der Veränderungsrate ist jeweils der Durchschnitt der veröffentlichten Daten für die letzten vier Quartale zugrunde zu legen.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen weiter verbessern

Ein Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. „Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze zu verbessern und die Arbeitslosigkeit weiter deutlich abzubauen. Es besteht noch Nachholbedarf beim Aufbau unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, um die Grundlagen für weitere Arbeitsplätze und für höhere Löhne und Einkommen zu schaffen. Deshalb setzen wir beispielsweise auf die Stärkung der Industrie, den Ausbau der Gesundheitswirtschaft sowie die Erhöhung der Markt abschließend.


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