Minister warnt vor Geflügelpest: „Müssen mit Fällen rechnen“

24. Oktober 2020

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus ruft die Geflügelhalter im Land zu besonderer Vorsicht auf: „Die aktuellen Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln in den Niederlanden zeigen, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern mit Fällen gerechnet werden muss. Insofern sollten Überwachungsmaßnahmen bei toten oder kranken Wildvögeln unverzüglich intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelbetrieben überprüft werden.“

Eine erhöhte Wachsamkeit von Geflügelhaltern, Ornithologen und Bürgern trage zu einer Früherkennung der Geflügelpest bei. „Deshalb appelliere ich gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde, unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock untersucht werden und erforderlichenfalls schnell Maßnahmen angeordnet werden können“, so der Minister weiter.

Auch auf die Beobachtung und Meldung von Auffälligkeiten bei den eintreffenden Zugvögeln in Vogelschutzgebieten und auf Rastplätzen kommt es an, um eine Früherkennung zu erreichen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde Geflügelpest zuletzt im September 2018 in einem Hausgeflügel­bestand festgestellt. Dabei handelte es sich um ein hochpathogenes Virus des Subtyps H5N6.

Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verant­wortung bei der Einhaltung von Biosicherheits­maßnahmen. Hierzu gehört vor allem die Pflicht, das zuständige Veterinäramt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hochpathogenes Influenza A-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.


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