Ministerin Hesse stellt Verbesserungen bei Klassenfahrten in Aussicht

28. Juni 2017

Für Lehrer soll die Organisation und Durchführung von Klassenfahrten vom kommenden Schuljahr an einfacher werden. Nach den Plänen des Landes sollen die Budgets für Schulwanderungen und Schulfahrten den zuständigen Staatlichen Schulämtern jeweils für den Zeitraum eines Kalenderjahres zugewiesen werden und an die Schulen ausgereicht werden. Die bisherige Regelung, wonach Schulen ein auf fünf Jahre festgelegtes Budget für Schulwanderungen und Schulfahrten erhalten, hat sich als zu bürokratisch bewiesen.

„Klassenfahren gehören für Schüler zu den besonderen Erlebnissen im Schulalltag. Das weiß jeder aus eigener Erfahrung“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Bei der Überarbeitung der Regelungen haben wir viele Hinweise von Schulen, Bildungsstätten und Verbänden aufgenommen. Dafür danke ich insbesondere den Lehrern. Die oft genannte Sorge, die vorgesehenen Mittel reichten nicht aus, kann ich entkräften. Im Jahr 2017 stehen laut Haushaltsplan 700.800 Euro zur Verfügung. Zu diesem Grundbetrag kommen weitere Mittel hinzu“, erläuterte Hesse.

Künftig soll zudem die Anzahl von Schulfahrten klarer geregelt werden: So soll es in jeder Jahrgangsstufe mindestens eine Schulwanderung geben. Im Primarbereich soll sie in der Jahrgangsstufe 3 im zweiten Halbjahr oder in der Jahrgangsstufe 4 stattfinden. Im Sekundarbereich I in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 sowie im Sekundarbereich II an den allgemein bildenden Schulen in den Jahrgangsstufen 10 oder 11 soll jeweils eine Klassenfahrt durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Forderungen, die Zahl der Klassenfahrten noch deutlich auszuweiten, erteilte Bildungsministerin Hesse aber eine Absage.

Die Anzahl der teilnehmenden Aufsichts- und Begleitpersonen soll in der Regel so gestaltet werden, dass jeweils eine Lehrkraft als verantwortliche Aufsichtsperson zur Verfügung steht. Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll bei einer Gruppengröße von bis zu 30 Schülern von einer zusätzlichen Aufsichts- oder Begleitperson unterstützt werden. Bei Schülergruppen mit mehr als 30 Teilnehmern ist für jeweils 15 Schüler eine weitere Aufsichts- oder Begleitperson vorgesehen. Wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch private KFZ von Aufsichtspersonen genutzt werden können.


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