Ministerium veröffentlicht Bericht zu NSU-Ermittlungen in M-V

12. Januar 2019

Von den Morden und Raubüberfällen der rechtsextremistischen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ in den Jahren 1998 bis 2011 war auch Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Dem NSU werden in M-V der Mord an einem kurdischen Dönerverkäufer in Rostock 2004 sowie zwei Banküberfälle in Stralsund in den Jahren 2006 und 2007 zugeschrieben. Diese werden derzeit durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des hiesigen Landtages politisch aufgearbeitet.

 Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa M-V sind derzeit zehn Mitarbeiter ausschließlich mit der Fragenbeantwortung bzw. Vorbereitung von Aktenübergaben an den  Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) betraut. Hinzu kommen zahlreiche weitere Angehörige der Landespolizei und anderer Landesbehörden die, neben ihren originären Aufgaben, regelmäßig an der Bearbeitung der Aufträge des PUA beteiligt sind.

Um auch der Öffentlichkeit die umfangreichen Maßnahmen der hiesigen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem NSU transparent zu machen, hat das Ministerium für Inneres und Europa heute den letzten 70-seitigen Bericht zu den NSU-Ermittlungen in M-V veröffentlicht, der 2017 für den Innenausschuss des Landtages erarbeitetet worden war. Der 2017 dem Landtag M-V zugeleitete und heute veröffentlichte Bericht stellt insofern eine Aktualisierung des damaligen Informationsbriefes aus dem Jahr 2013 dar.

Der Bericht spiegelt den dem Ministerium für Inneres und Europa M-V vorliegenden wesentlichen Erkenntnisstand sowie die von Dienststellen außerhalb von M-V freigegebenen Informationen mit Stand April 2017 wider. Teilweise erfolgten in dem nun veröffentlichten Bericht Schwärzungen, die aufgrund des gebotenen polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Methodenschutzes sowie der Wahrung von Persönlichkeitsrechten zwingend nötig waren.

Da die Strafverfahren zu dem Mord in Rostock sowie den Banküberfällen in Stralsund nach der Enttarnung des NSU im November 2011 durch den Generalbundesanwalt übernommen wurden verfügt dieser  über weitergehende Informationen. Aufgrund des mit der Verfahrensübernahme einhergehenden Wechsels der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungskompetenz auf den GBA sowie dem vor dem Oberlandesgericht München durchgeführten, noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen, Gerichtsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer des NSU unterliegt die Auskunftserteilung zum aktuellen Verfahrenstand ausschließlich dem GBA bzw. dem OLG München.

Der Bericht steht unter der Rubrik „Ministerium im Blick“ auf der Homepage des Innenministeriums zur Verfügung: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/


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