Musterbescheinigung für Kinderkrankengeld jetzt online

21. Januar 2021

Der Anspruch von Eltern auf Kinderkrankentage ist in dieser Woche verdoppelt und ausgeweitet worden. Nach Zustimmung des Bundesrates am Montag ist das entsprechende Gesetz nunmehr in Kraft getreten. Das Sozialministerium stellt auf seiner Homepage für Eltern eine entsprechende Musterbescheinigung des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung.
Gesetzlich versicherte Eltern können somit im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 90 Tage.

Sozialministerin Stefanie Drese weist darauf hin, dass der Kinderkrankengeld-Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird, weil Kitas, Tagespflegen oder Schulen geschlossen sind oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Drese: „Deshalb ist in diesen Fällen auch keine Krankschreibung durch einen Arzt notwendig. Im Bedarfsfall reicht für Arbeitgeber und Krankenkasse eine Bescheinigung von Kita, Tagespflege oder Schule.“

Das Sozialministerium stellt auf seiner Homepage unter www.sozial-mv.de für Eltern eine entsprechende Musterbescheinigung des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung. Sie gilt als Nachweis über die Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagespflege oder Schule, wenn Eltern bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kinderkrankengeld stellen wollen.

„Sollten Krankenkassen oder Arbeitgeber einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen, kann diese ausgefüllte und unterschriebene Musterbescheinigung verwendet werden“, betont Ministerin Drese.

Direktlink: Musterbescheinigung Kinderkrankengeld


2 Antworten zu “Musterbescheinigung für Kinderkrankengeld jetzt online”

  1. Marco sagt:

    Hallo
    Das mit dem Kinderkrankenschein ist ja schön und gut. Nur wenn man als Vater gesetzlich versichert ist und die Kinder privat bekommt man nichts!!!! Da sollte die Regierung auch mal was machen.

  2. Sandra Vachenauer sagt:

    Gilt das für Kinder bis einschließlich dem 12 Lebensjahr oder nur bei Ende des 11ten Lebensjahres?
    Und was tue ich wenn die Schule nichts ausfüllt?