Mutmaßliche Einbrecher per Zufall gefasst – Richter lässt sie gehen

17. Januar 2020

Erst kommt der Polizei ein Zufall zu Hilfe – dann dürfen die Tatverdächtigen wieder gehen. Und ein Verdächtiger, der aus einem Kripo-Gebäude flüchtete, wird nun auch gar nicht mehr gesucht – der Mann aus Litauen darf seine Papiere bei der Polizei allein wieder abholen. Grund: Die Verdächtigen haben feste Wohnadressen innerhalb der EU, so dass sie für ein Gerichtsverfahren auch erreichbar wären, legte das Amtsgericht fest. All dies ist gerade bei der Polizei in Güstrow passiert, wie „Wir sind Müritzer“ dort erfuhr – Alltag im Rechtsstaat.
Im Einzelnen lief das Ganze so ab: Drei junge Männer aus Litauen hatten sich in einem Hotel angemeldet. Dort bekamen sie anscheinend mit, wo die Geldbörsen der Kellner liegen. Somit wurde am Sonntag in ein Haus eingebrochen und dort eine Geldbörse mit etwa 700 Euro gestohlen.

Während die Polizei in dieser Sache noch ermittelte, lief am Montagabend eine Meldung über eine Schlägerei in Bahnhofsnähe bei der Polizei auf. Die Beamten fanden die drei Litauer vor, die sich aus irgendeinem Grund mit einem 19-jährigen Syrer prügelten. Die Männer wurden festgesetzt. Dabei kam heraus, dass das Trio für den Einbruch und den Diebstahl verantwortlich sein soll.

Als den drei Litauern am Dienstag bei der Kriminalpolizei die Festnahme verkündet werden soll, gelingt einem 27-Jährigen die Flucht. Die Polizei fahndet einen Tag nach dem Mann, aber umsonst. Am Mittwoch lehnte das Amtsgericht Güstrow die von der Staatsanwaltschaft gewollten Haftbefehle gegen die drei Männer ab. Der Grund ist, dass die Straferwartung wie bei Diebstahl meist nicht sehr hoch ist und die Litauer innerhalb der EU für die Justiz erreichbar sind, ähnlich wie bei deutschen Starftätern mit festem Wohnsitz.

Ob die Polizei noch intern untersucht, wie es zu der Flucht kommen konnte, ist nicht bekannt. Auf jeden Fall werde der 27-Jährige, der weggelaufen war, nicht länger polizeilich gesucht. Im Gegenteil: Er solle seine Papiere lieber bald bei der Polizei abholen, hieß es.

 


8 Antworten zu “Mutmaßliche Einbrecher per Zufall gefasst – Richter lässt sie gehen”

  1. Christine sagt:

    Weder die deutsche Polizei noch ein deutscher Richter haben in Litauen oder sonstwo im Ausland was zu sagen, schliesslich gibt es Hoheitsrecht. Was heißt, sie seien in Litauen zu erreichen, da EU, und sie dort einen festen Wohnsitz hätten? Von wem zu erreichen? Von der deutschen Strafverfolgung wohl kaum.

    • Aha sagt:

      Informiern sie sich mal über das Justizsystem in der Europäischen Union. Litauen gehört zur Europäischen Union!
      Und jedes Mitgliedsland muss bestimmte Standards einhalten – ein funktionierendes Rechtssystem zum Beispiel. Auch Litauen hält diese Standards ein.
      Es ist völlig unnötig bei festen Wohnadressen jeden mutmaßlichen (bis zur Verurteilung ist man noch unschuldig) Straftäter in den Knast zu stecken. Das passiert nur bei bestimmten Straftaten oder wenn andere Gründe vorliegen.
      Diese Regelungen gelten für alle Mitgliedsländer, von Portugal bis Litauen.

      Beispiel:
      Sie fahren mit dem PKW nach Spanien in den Urlaub.
      Dort haben sie leider einen Autounfall und dabei verletzt sich der andere Unfallgegner (Beinbruch).
      Die Schuldfrage ist am Unfallort nicht ganz eindeutig, aber sie waren 20 km/h zu schnell.

      Ab mit ihnen in ein Spanisches Gefängnis. Und dort versauern sie bis das Gerichtsverfahren eröffnet wurde. Dauert vielleicht nur 3 Monate.

      Der Vergleich hinkt nicht, denn in Spanien haben sie sich sogar strafbar (mutmaßlich) wegen Körperverletzung gemacht.
      Das wiegt viel schwerer als Einbruch und Diebstahl (700 Euro).

  2. meckerkopp sagt:

    Hallo,
    dazu fällt mir nichts mehr ein.
    Dank EU ist alles geregelt!
    Gesundes neues Jahr wünscht Meckerkopp.

  3. Christine sagt:

    Danke an Aha für die Aufklärung. Das wusste ich nicht, und sicherlich viele Leser ebensowenig. Trotzdem kann ich mir eins nicht verbeissen: ein Unfall ist, wie soll ich mich ausdrücken, etwas, das einem widerfährt, hingegen ein Diebstahl ist eine bewusste Handlung.

  4. Schulz sagt:

    Das nennt sich Deutschland ein Recht Staat???
    Deutschland ist schon lange kein Recht Staat mehr!!
    Wenn man solche Kriminellen ( Ausländer ) nach der Verhaftung durch ein Richter kurz danach frei gesprochen wird..
    Und die Politik spielt es runter.. Aber wenn man was dagegen sagt ist man ja gleich ein Rechter..
    Man muss aber auch mal die Polizei beistehen, denn die müssen die Verbrecher einfangen!!
    Die müssen den Kopf hinhalten..
    Was nützt es wenn dann aber die deutschen Richter sie wieder laufen lassen..
    Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln..

  5. Petzibär sagt:

    Ahä, in welchem theoretischen Universum sind sie denn unterwegs?
    Gleiche Standards in der EU? Wie etwa Bulgarien oder Rumänien-EU Länder wohlgemerkt – richterliche Abschiebeverbote von kriminellen Mitgliedern etlicher Roma – Clans, dort würden ‚unmenschliche Behandlung drohen “
    Wo bitte sind das gleiche Standards?
    Hier geht es um Rechtsempfinden, der Tenor ist doch, das bißchen Diebstahl, Einbruch oder sonstwas wird nicht geahndet. Oder glauben sie ernsthaft, daß bei einem Verfahren die Beschuldigten eingeflogen werden?
    Lachhaft. Warum gibt es nicht, wie in einigen Bundesländern z. T. erfolgt, Schnellverfahren mit separaten Richtern?? Bei den linksextremen Ausschreitungen zum G20 Gipfel in Hamburg hat das funktioniert.
    So aber wird der Rechtsstaat ad Absurdum geführt.

  6. Christine sagt:

    Moin, Moin. Ich bin’s nochmal. Wurde denn dem Richter garantiert, dass die Diebe sich ab sofort in Litauen aufhalten würden? Sollten sie weiterhin in Deutschland verbleiben, oder sonstwo in der EU, bringt der Wohnsitz in Litauen ja wohl nischt. Und dass es sich „nur“ um 700,00 Euro handelte dürfte wohl nur dem Umstand geschuldet sein, dass mehr zum Klauen nicht da war. Hätte es mehr Geld gegeben, hätten die mehr geklaut, oder ?

  7. Aha sagt:

    Die Prozedur ist einfach:

    Jeder EU Bürger darf sich in der EU aufhalten wo er will. Auch der Litauer kann in Deutschland bleiben oder er fährt nach Italien – egal.
    Er bekommt dann irgendwann einen Brief an seine Adresse in Litauen – wenn er dann nicht zum Prozess erscheint oder die Strafe nicht antritt / nicht bezahlt, wird er zur Fahndung ausgeschrieben, am Ende europaweit.
    Das alles macht es nicht besser für ihn und irgendwann wird er geschnappt und wird noch härter bestraft.

    Die Mühlen des Rechtsstaats mahlen langsam, aber am Ende gibt es immer Mehl.

    P.S.
    Wenn man etwas bemängeln muss, dann die langen Prozesse.
    Das liegt aber auch an vielen einfachen Bürgern, die jedes Amtsgericht (egal ob Deutschland, Spanien oder Litauen) mit völlig unnötigen Verfahren von wichtigen Verfahren (diesem hier) abhalten. Oft werden dann nämlich Verfahren wie das obige wegen zu geringen Schaden einfach abgelehnt (siehe Nordkurier – Restaurant Zechpreller).
    Das würde aber auch keine Partei ändern können – das hat was mit dem Rechtssystem zu tun.
    Richter und Staatsanwälte kann man auch nicht einfach so an jeder Straßenecke finden.