MV: Gericht bestätigt strenge Regeln des Landes

9. April 2020

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die von der Landesregierung erlassenen Vorschriften gegen die Verbreitung des Corona-Virus bestätigt. Dem Gericht sei durchaus bewusst, dass es sich um besonders schwere Grundrechtseingriffe, aber auch um eine außergewöhnliche Gefährdung handele. Aber die Grundrechtseingriffe fänden ihre Rechtfertigung in der staatlichen Schutzpflicht für die Gesundheit der Bevölkerung. Die Virusinfektion könne in vielen Fällen zu einer schweren Lungenentzündung und in nicht wenigen Fällen zum Tod führen.

Die Landesregierung hat Anfang der Woche die Inseln und Orte detailliert aufgelistet, in die Ortsfremde von Karfreitag bis Ostermontag nicht reisen dürfen. Es handelt sich um die Ostseeinseln Usedom, Rügen, Hiddensee, Poel, die Halbinsel Fischland Darß Zingst sowie die Städte und Gemeinden, die an der Ostsee liegen – einschließlich der Sund- und Boddengewässer sowie der Haffe und Wieken.

Im Binnenland sind Waren an der Müritz sowie die Ämter Malchow, Malchin am Kummerower See, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Röbel/Müritz, Seenlandschaft Waren und die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft aufgeführt.


Eine Antwort zu “MV: Gericht bestätigt strenge Regeln des Landes”

  1. Ein warener sagt:

    Corona hin oder her, viele Regeln oder Anordnungen sind verständlich, nun dürfen aber Warener oder Anlieger bei diesem Wetter wohl weder auf den See fahren, geschweige noch Arbeiten an Ihren Booten ausführen. Nicht einmal in ausreichenden Abstand zueinander.
    Das ist nun wieder recht unverständlich.