MV hat die niedrigsten Arbeitskosten in Deutschland

31. Juli 2018

Im Jahr 2016 betrugen die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 25,17 EUR. Das sind nach Angaben des Statistischen Amtes 7,92 EUR weniger als der Bundesdurchschnitt (33,09 EUR) und damit im Vergleich der Länder die niedrigsten Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde in der Bundesrepublik Deutschland.

Im Vergleich zu der Arbeitskostenerhebung von 2012 erhöhten sich in Mecklenburg-Vorpommern die Arbeitskosten mit einem Plus von 11,5 Prozent in einem stärkeren Maße als im übrigen Deutschland (+ 7,8 Prozent).

In allen Wirtschaftsabschnitten lagen die durchschnittlichen Arbeitskosten je Stunde in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Bundesdurchschnitt. Der größte Abstand bestand im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden (‑ 43,3 Prozent) und im Verarbeitenden Gewerbe (‑ 39,3 Prozent). Dem Bundesdurchschnitt am nächsten kamen die Abschnitte Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (‑ 3,6 Prozent), Erziehung und Unterricht (‑ 4,0 Prozent) und die Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (‑ 5,4 Prozent).

Die höchsten Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde wurden in Mecklenburg-Vorpommern für die Wirtschaftsabschnitte Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (39,60 EUR) und Energieversorgung (39,54 EUR) ermittelt. Die niedrigsten Arbeitskosten fielen in den Betrieben des Gastgewerbes (14,81 EUR) und den Betrieben der Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (17,05 EUR) an.

Das sind erste Ergebnisse der alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich für das Jahr 2016. Die Arbeitskosten umfassen die Gesamtheit aller von den Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften getragenen Aufwendungen wie die Bruttoverdienste und sämtliche Lohnnebenkosten (Arbeitgeberpflichtbeiträge zu den einzelnen Sozialversicherungen, Aufwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung, Kosten der Lohnfortzahlung u. a.).


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