MV probt den Ernstfall – Schwarzwildreduktion geht weiter

8. Februar 2019

„Die Bedrohungslage durch die Afrikanische Schweinepest hat sich weiter zugespitzt. Mecklenburg-Vorpommern hat ein umfassendes Maßnahmenpaket umgesetzt, um sich auf den Ausbruch der für Wild- und Hausschweine fast immer tödlich verlaufenden, für den Menschen aber ungefährlichen Seuche vorzubereiten. Sollte die ASP hierzulande festgestellt werden, sind wir handlungsfähig“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus gestern auf dem Forsthof Bahlenhüschen bei Crivitz, wo Mitarbeiter der Landesforstanstalt derzeit den Aufbau eines Zauns proben.

„Durch die Errichtung eines Zaunes haben wir im Falle des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen die Möglichkeit, ein sogenanntes Kerngebiet abzusperren. Die Barriere soll kranke Wildschweine daran hindern, das abgegrenzte Gebiet zu verlassen und auf diesem Wege weitere Wild- oder Hausschweine zu infizieren. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass gesunde Wildschweine einwandern und sich anstecken. Tschechien ist es als bisher einzigem europäischem Mitgliedsstaat auf diese Weise gelungen, die Seuche auf ein definiertes Gebiet zu beschränken und den Ausbruch der ASP erfolgreich zu bekämpfen“, erläuterte der Minister.

Mecklenburg-Vorpommern hat den 50 Kilometer langen Elektrozaun bereits im Winter 2018 beschafft. Die Konstruktion kommt einem Weidezaun gleich, der alle drei Meter durch einen Metallpfahl und alle 100 Meter durch einen Holzpfahl gehalten wird. Die Pfähle sind mit drei übereinander liegenden Litzen verbunden.

Neben der Vermeidung der Einschleppung ist die frühzeitige Erkennung der ASP eine der wichtigsten Voraussetzungen für deren Bekämpfung, sagte Backhaus. Bereits seit 2011 werden nach einem festgelegten Stichprobenschlüssel zusätzliche Untersuchungen auf ASP bei Wildschweinen im gesamten Landesgebiet durchgeführt, verstärkt in den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, und Mecklenburgische Seenplatte.

Weiterhin Aufwandsentschädigung von 25 Euro

Um die Zahl der eingesandten Proben zu erhöhen, zahlt das Land seit dem 1. Dezember 2017 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro für den Fund und die Beprobung eines kranken oder verendeten Stückes Schwarzwild an private Jagdausübungsberechtigte – mit Erfolg, so der Minister. Während im Jahr 2017 insgesamt 88 Indikatortiere auf ASP untersucht wurden, sind im Jahr 2018 insgesamt 141 Proben zur Untersuchung gelangt.

Auch der Abschuss von Schwarzwild wird vom Land mit 25 Euro pro Stück belohnt. „Die konsequente Reduktion der Schwarzwildpopulation ist das A und O unserer ASP-Prävention“, betonte Minister Backhaus. Durch die Schaffung finanzieller Anreize habe sich das Abschussergebnis im Jagdjahr 2017/18 im Vergleich zum Vorjahr (61.000 Stück) um 41 Prozent auf fast 86.000 Wildschweine erhöht. „Die Zahlen belegen, dass wir bereits erfolgreich reduzieren. Um den Bestand nachhaltig zu senken, müssen wir aber weiter dranbleiben. Aufgrund der starken Eichenmast im Herbst 2018 geht das Schwarzwild mit ausgesprochen hoher Kondition durch den diesjährigen Winter; dem damit verbundenen hohen Zuwachs in 2019 gilt es wirksam entgegenzusteuern“, sagte er weiter.

Seit dem 1. Dezember 2017 wurden insgesamt rund 1,5 Millionen Euro Landesmittel für den Abschuss von ca. 55.000 Wildschweine und für ca. 2.850 Jagdhundeeinsätze in privaten und kommunalen Jagdbezirken eingesetzt.

Hygienemaßnahmen sehr wichtig

Zum Maßnahmenpaket des Landes gehören darüber hinaus finanzielle Förderungen zur Errichtung und Sanierung von Wildsammelstellen, die fachliche Abstimmung der zuständigen Behörden, Fortbildungen für Jäger und Landwirte sowie die kontinuierliche Aufklärung der Öffentlichkeit.

„Der Mensch trägt über das Mitführen ASP-kontaminierter Produkte/Gegenstände maßgeblich zur Ausbreitung der Seuche bei. Während die mittlere Ausbreitungsgeschwindigkeit über die Wildschweinpopulation in Osteuropa relativ langsam erfolgt, führen die durch den Menschen verursachten Sprünge der ASP zu nicht vorhersehbaren Einträgen sowohl in die Wildschwein- als auch in die Hausschweinepopulation“, erläuterte Minister Backhaus.

„Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Schweinefleischhaltige Produkte aus von ASP-betroffenen Regionen sollten daher in keinem Fall mitgebracht und Speiseabfälle für Wildschweine unzugänglich entsorgt werden. Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z. B. Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung, sowie Transportfahrzeuge weiter verbreitet werden. Deshalb sollten Reisende, auch Jagdreisende und Transporteure, sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten“, appellierte er. Jagdreisenden ist es außerdem untersagt, aus ASP-betroffenen Gebieten Jagdtrophäen mitzubringen.

Vor allem Schweinehalter fürchten die Ausbreitung der ASP, deren Ausbruch in Deutschland zu massiven Handelsbeschränkungen und damit zu verheerenden wirtschaftlichen Folgen führen würde. Im Jahr 2016 betrug der Wert der Ausfuhren an Schweinefleisch laut Bundeslandwirtschaftsministerium mehr als 6,2 Milliarden Euro. Schätzungen gehen davon aus, dass im ASP-Fall allein in M-V mit wirtschaftlichen Einbußen von 980 Millionen Euro jährlich zu rechnen ist.


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