Nach Explosion: Malchow muss Geld an Gebäudeversicherung zahlen – Gericht weist Klage über große Summe aber ab

12. November 2020

Die gewaltige Gasexplosion im Sommer 2015 in Malchow beschäftigt immer noch Anwälte, das Landgericht Neubrandenburg und die Stadtverwaltung. Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ hat das Landgericht in einem Zivilprozess ein Urteil gefällt. Dabei wurde die Stadt Malchow als Beklagte verpflichtet, noch 58 580 Euro an die Gebäudeversicherung der Hausbesitzer zu zahlen. Diese hatte sich ihre Kosten – die sich auf rund 500 000 Euro belaufen sollen – von den Stadtwerken Malchow wiederholen wollen. Die Stadtwerke sind ein Eigenbetrieb und somit haftet die Stadt in solchen Fällen.

Die weitergehende Klage der Gebäudeversicherung mit Hauptsitz in Schleswig-Holstein wurde aber – bis auf die schon genannte Summe von 58 580 Euro – von Richter Michael Kücken abgewiesen. Der Kläger habe seine Ansprüche „nicht schlüssig dargelegt“, sagte der Richter. Außerdem würden grundsätzlich nicht alle Kosten von Gebäudversicherungen in solchen Fällen anerkannt. Als Hintergrund müsse man aber wissen, dass die Stadtwerke bereits 100 000 Euro an die Geschädigten oder deren Versicherung gezahlt hatte.

Dem ging somit ein „gewisses Schuldeingeständnis“ voraus. Denn, nur weil die Gasleitung im Keller an einer Stelle undicht war, kam es am 13. Juli 2015 überhaupt zu der Explosion, wie Ermittler herausfanden. Danach war von dem Wohnhaus nur eine Ruine mit Schuttberg übriggeblieben, was weggerissen werden musste. Tragisch: Ein 72-jähriger Malchower, der sich damals für die auswärtigen Eigentümer um das Haus kümmerte, hatte an jenem Tag einen Lichtschalter betätigt, was die Explosion auslöste. Der Mann wurde so schwer verletzt, dass er später starb. Seine Frau, die hinter ihm stand, überlebte schwer verletzt. Das habe alle Malchower schockiert, erklärte Bürgermeister Rene Putzar.

Viele Malchower, darunter auch der Bürgermeister, hoffen nun, dass mit dem Zivil-Urteil das ganze Geschehen nun bald seinen Abschluss findet. An der Stelle des explodierten Wohnhauses haben die Eigentümer inzwischen ein neues Haus gebaut und sind ganz in die Inselstadt gezogen. Das Nachbarhaus, das ebenfalls stark beschädigt worden war, musste ebenfalls weichen und wurde bisher nicht wieder errichtet. Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist aber noch nicht klar. Alle Seiten haben einen Monat Frist, um Rechtsmittel einzulegen. Die strafrechtlichen Ermittlungen waren damals eingestellt worden.


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