Nach Fast-Familiendrama: Strafe für Mann mit Maschinenpistole nun rechtskräftig

29. Oktober 2016

Der Maschinenpistolenbesitzer aus Neustrelitz, der fast für ein Familiendrama gesorgt hatte, muss sich die nächsten zwei Jahre bewähren. Nach Ablauf der üblichen Wochenfrist ist das Urteil gegen den 40-Jährigen jetzt rechtskräftig, wie WsM vom Gericht jetzt erfuhr. Entgegen den Erwartungen von Prozessbeobachtern hat der Anwalt des Neustrelitzers, der nur eine Geldstrafe verlangt hatte, nun doch keine Berufung eingelegt.

Der Neustrelitzer, der in leitender Stellung tätig ist, war von Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dies wurde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt und eine Geldstrafe von 3000 Euro zugunsten eine Vereins für krebskranke Kinder verhängt.

Luftgewehr, SpannhebelHintergrund des ganzen Falles von September 2014 waren Streitigkeiten mit der damaligen Ehefrau. Verteidiger Wolfgang Bartsch machten geltend, dass der Waffenbesitzer damals
wegen der Eheprobleme stark Alkohol getrunken habe.

An dem Abend holte der damals angetrunkene 38-Jährige über eine steile Treppe vom Dachboden die tschechische MPi und die Munition. Beides – insgesamt 184 Patronen – hatte er Jahre zuvor in einer verlassenen Kaserne gefunden und versteckt. Er sei ein historisch interessierter Sammler, sagte er.

Weil der angetrunkene Vater mit der MPi im Haus herumlief und von Selbstmord sprach, rief ein verängstigtes 12 Jahre altes Kind per Handy um Hilfe. Im Haus war noch ein Zweijähriger.

Als die Beamten zum Haus kamen, ging die dramatische Aktion schneller, als ihnen erst lieb war. „Wir waren leise und wollten erstmal sehen, was wirklich mit der Waffe war“, sagte eine Beamter. Aber plötzlich ging kurz vor Mitternacht die Haustür auf und die Ehefrau erschien völlig verheult. Bevor die Beamten reagieren konnten, kam auch der Waffenbesitzer aus dem Bad. Er versuchte, das Magazin in die Maschinenpistole zu stecken und sie schussbereit zu machen. Auf den Ruf: „Polizei – Waffe fallen lassen“ reagierte der Mann nicht.

Schließlich konnten ihn vier Beamten fest- und die Waffe doch abnehmen. „Das Gefährdungspotenzial der Waffe war enorm hoch“, sagte die Richterin. Von einem „minderschweren Fall“, wie ihn Anwalt Bartsch sah, könne keine Rede sein. Auf die Rückgabe der beschlagnahmten Waffe samt Munition verzichtete der Verurteilte.


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