Nach Motorboot-Unfall: Bootsführer soll vor Gericht

22. Januar 2021

Das Amtsgericht Neubrandenburg wird sich in Kürze mit einem Bootsunfall beschäftigen, der in der maritimen Szene weit über die Mecklenburgische Seenplatte hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt hat. Ende Juni hatte ein Motorboot-Kapitän auf dem Tollensesee einen Schwimmer übersehen. Dieser verlor bei der Kollision mit der Schiffsschraube seinen Arm.
Weil der Neubrandenburger Athlet sogar mit einer Schwimmboje gekennzeichnet war, hat die Staatsanwaltschaft nach Informationen von WsM nun Anklage gegen den Bootsführer erhoben, der den Schwimmer eigentlich rechtzeitig hätte bemerken müssen – auch ohne Schwimmboje, wie der Staatsanwalt erläuterte.

Der damals 62 Jahre alte Mann am Steuer soll sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Das ist ähnlich wie bei vielen Verkehrsunfällen mit Verletzten auf den Straßen.

Der Bootsunfall hatte sich Ende Juni in Höhe von Klein Nemerow auf dem Tollensesee ereignet. Der abgetrennte Arm wurde mehrere Tage später von suchenden Beamten gefunden und geborgen. Der Schwimmer kam per Rettungshubschrauber in eine Klinik und überlebte den Unfall. Er wird vermutlich als Zeuge gehört. Der Bootsführer und dessen Frau, die aus der Nähe von Neubrandenburg kommen, erlitten beide damals ebenfalls Schocks.

Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung droht einem Schuldigen generell eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren – je nach Schwere der Verfehlung. Bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe gilt man noch nicht als vorbestraft. Bei mehr als 90 Tagessätzen – die Höhe der „Rate“ wird immer individuell nach dem Einkommen festgelegt – gibt es eine Eintragung in das Führungszeugnis und der Verurteilte gilt als „vorbestraft“. Inwieweit es diesmal zugleich um ein Schmerzensgeld geht, ist noch unklar.


Eine Antwort zu “Nach Motorboot-Unfall: Bootsführer soll vor Gericht”

  1. Warner sagt:

    Das Amtsgericht Neubrandenburg ist örtlich zu Entscheidung in dieser Sache nicht berufen, sondern das Amtsgericht Waren (Müritz) als Binnenschifffahrtsgericht in M-V.