Nach Razzia und Drogenprozessen: Erste Strafe für einen Haupttäter jetzt rechtskräftig

20. April 2019

Im Rechtsstreit um die bisher größte, enttarnte Drogenbande von der Müritz, die Geschäftsverbindungen bis Hamburg, Lübz sowie Rheinsberg und Gransee in Brandenburg hatte, ist das erste Urteil gegen einen der Haupttäter jetzt rechtskräftig. Wie der zuständige Anwalt des 28-Jährigen aus Waren an der Müritz erklärte, haben die Staatsanwaltschaft und der Anwalt die Revisionsanträge nun doch wieder zurückgezogen. Das bestätigten beide Seiten gegenüber „Wir sind Müritzer“. Der 28-Jährige war im Dezember 2018 wegen Drogenhandels in größerem Stil in sechs Fällen vom Landgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Von einer Verurteilung wegen „bandenmäßigen Drogenhandels“, was höhere Strafen bedeutet hätte, war aber abgesehen worden.

Seit Juni 2018 sitzt der Warener, wie auch sein 39 Jahre alter Kumpan aus Möllenhagen bereits in Untersuchungshaft. Die vermutlich zwölfköpfige Gruppe war im Juni 2018 nach rund einjähriger Ermittlungsarbeit bei einer Großrazzia aufgeflogen (WsM berichtete).

Der 28-jährige und der 39 Jahre alte Bekannte hatten bei Gericht im Rahmen eines „Deals“ Geständnisse abgelegt. Der Mann vom Dorf gilt bei Ermittlern als Chef der Bande und ließ sich auch als „Imperator“ bezeichnen. Er erhielt vier Jahre Haft. In seinem Fall hat die Verteidigung – obwohl sie dem „Deal“ bei Gericht zugestimmt hatte – noch Revision eingelegt. Ihr werden aber wenig Chancen eingeräumt. Der 39-Jährige hatte in seinem letzten Wort im Prozess erklärt, er wolle „ein anderes Leben anfangen.“

Zu dem „Führungsteam“ wollte wohl auch der 30 Jahre alte Philipp K. aus Waren gehören, der vor wenigen Tagen separat zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde (WsM berichtete). Davon muss er mindestens 60 Prozent auch „absitzen“.

Jeder in der Gruppe hatte zwischen Sommer 2017 und Juni 2018 seine Aufgaben, vom Ankauf über Lagerung bis zum Absatz, schätzte Staatsanwältin Daniela Röder-Rößner in beiden Prozessen ein. Der zuletzt separat verhandelte K. wurde der Ermittlungen wegen „Beihilfe“ zum Drogenhandel verurteilt. Sein Haftbefehl wurde – anders als bei den Bekannten – gegen strenge Meldeauflagen „außer Vollzug gesetzt“.

Die Polizei kam der Bande durch Zufall auf die Spur. Im Auto eines Unfalltoten, der ebenfalls von der Müritz stammte, wurden Drogen entdeckt. Danach überwachten die Beamten die Bekannten aus dem Umfeld des Opfers über Monate. So kam heraus, dass das Führungsteam über Boten mal hier 6,6 Kilogramm Marihuana besorgte, dann wieder 4 Kilogramm Amphetamine, größere Mengen Kokain und sogar einmal 10 Kilogramm Marihuana. „Gebunkert wurde in mehreren Dörfern rund um Waren und in Waren selbst“, hieß es. Ein vierter Mann aus einem Dorf nördlich von Waren , ein „Lagerist“ aus der Gruppe,  wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt, die aber auf Bewährung ausgesetzt wurden. Auch er hatte gestanden.

Den 28-Jährigen  aus dem Führungstrio sah sein Anwalt eher als „Laufbursche oder kleines Rädchen.“ Er hatte vor Gericht am Ende erklärt, er wolle „in eine andere Region ziehen und dort neu anfangen.“ Nun muss er erst einmal zwei Drittel seiner Strafe von 36 Monaten absitzen. Zehn Monate U-Haft hat er schon hinter sich.


Eine Antwort zu “Nach Razzia und Drogenprozessen: Erste Strafe für einen Haupttäter jetzt rechtskräftig”

  1. Hugo Ullerich sagt:

    Drogenhandels in größerem Stil in sechs Fällen vom Landgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden …. nur 3 Jahre,unglaublich.Das Spiegelt sich im Alltag wieder,kein Respekt vor Polizisten und lächerlich geringe Haftstrafen für Verbrechen aller Art.