Nach Tod von Finja: Drogendealer verurteilt

18. April 2024

Ein jugendlicher Drogendealer, der vor etwa zehn Monaten einem 13-Jährigen Mädchen aus Altentreptow Ecstasy-Pillen der Sorte „Blue Punisher“ verkauft haben soll, ist gestern vom Landgereicht Neubrandenburg verurteilt worden. Und zwar zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit und drei Vorstellungen beim einer Suchtberatungsstelle. Außerdem muss der arbeitslose Deutsche, der vor Gericht Reue gezeigt haben soll, das Jobcenter aufsuchen. Die 13-jährige Finja war nach der Einnahme der Droge im Neubrandenburger Klinikum gestorben (WsM berichtete).

Nach Einnahme der „Blue Punisher“- Pille war die 13-Jährige zunächst bewusstlos geworden, kam in die Klinik und starb einige Tage an einer Hirnschwellung.

Für den Tod des Mädchens konnte der Dealer nicht verantwortlich gemacht werden. Verurteilt wurde er ausschließlich wegen Drogenhandels in drei Fällen. Dabei ging es um insgesamt sechs Pillen, die er für jeweils fünf Euro verkauft haben soll. Wegen fahrlässiger Tötung konnte er aber aus juristischer Sicht nicht belangt werden. Angeklagt war er lediglich wegen des unerlaubten Verkaufs von Betäubungsmitteln.

Zwar konnte durch ein Gutachten nachgewiesen werden, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Todesursache des Mädchens und dem Konsum der Ecstasy-Pille gab. Nicht nachgewiesen werden konnte aber, dass sie die tödliche Dosis aus den Händen des Angeklagten empfangen hat. Der zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alte Jugendliche war geständig und zeigte Reue. 

Die gefährliche Pille scheint nach wie vor im Umlauf zu sein, wurde erst vor wenigen Tagen wieder bei einer Party von Polizisten sichergestellt. Die Polizei warnt weiterhin eindringlich vor „Blue Punisher“.


3 Antworten zu “Nach Tod von Finja: Drogendealer verurteilt”

  1. Stefan sagt:

    Ganz davon ab, dass dieses Ergebnis die Eltern des Mädchens sicher alles andere als zufrieden stellt,
    empfinde ich grundsätzlich die Aussage „gemeinnützige Arbeit“ als viel zu vage.
    Für mich sollten Gerichte hier konkret werden dürfen und das möglichst im direkten Bezug zur Tat.
    In diesem Fall wären Hilfsarbeiten in Entzugskliniken, möglichst im geschlossenen Bereich, sicher hilfreicher, als Laubharken für die Gemeinde.

  2. Jbk sagt:

    Unglaublich, er hat es zumindest billigend in Kauf genommen das etwas passiert…
    traurig das das Leben eines Jugendlichen nur 120 Sozialstunden wert sind und die Reue tut mir leid Nehm ich dem nicht ab.

  3. Christine sagt:

    Ich habe Jura nicht studiert, ich habe noch nicht einmal Abi. ABER, Gift bleibt Gift, und wenn ich dies weiterreiche, das auch noch für Geld, und jemand nimmt Schaden, im vorliegenden Fall bezahlt mit dem Leben, dann wird dies mit läppischen Sozialstunden geahndet? Dies nur, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass er, der Täter, der Verstorbenen dieses Gift persönlich aushändigte?

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