Nach Unfalltod von Biker: Autofahrer ohne Fahrerlaubnis will nicht in Haft und legt Rechtsmittel ein

22. Oktober 2020

Der 37-jährige Mann aus Waren, der vor gut einer Woche wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war (WsM berichtete) , will dieses Urteil nicht akzeptieren. Wie „Wir sind Müritzer“ beim Amtsgericht Neubrandenburg erfuhr, hat die Verteidigerin des Mannes, Anwältin Katja Schade aus Waren, fristgerecht Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Der Mann und seine Anwältin streben wohl eine geringere Strafe an, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Möglich wäre eine Berufung, dann müsste komplett nochmal verhandelt werden, oder eine Revision, dann würde wohl nur das Urteil überprüft. Es wäre nicht das erste Mal für den bekennenden Autofreak, dass er eine Bewährungsstrafe erhält, er hat aber noch nie eine Fahrerlaubnis besessen.

Das Amtsgericht Neubrandenburg hatte den Warener am 12. Oktober unter Einbeziehung einer Vorstrafe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Er hatte vor Gericht gestanden, im Juli 2019 auf der Landesstraße 35 zwischen Neubrandenburg und Altentreptow Auto gefahren zu sein und so den schlimmen Unfall ausgelöst zu haben. Seine damalige Bekannte, die selbst im Besitz eines Führerscheines ist, hatte sich extra für ihn einen VW ausgeliehen, mit dem man nach Polen zum Einkaufen fahren wollte. Es klang ein bisschen so, als wäre das auch der Alltag gewesen. Auch der Satz „Rutsch rüber“, mit dem sich der Mann den Platz am Lenkrad „eroberte“, fiel sicher nicht zum ersten Mal.

Dann fuhr man nördlich aus Neubrandenburg hinaus, der Sohn der Frau war auch dabei. Der Fahrer verpasste eine Ausfahrt, bog in einen Feldweg nach rechts ab und drehte um. Beim Wiederauffahren passierte es. “Den Motorradfahrer muss ich aber übersehen haben”, sagte der Angeklagte vor Gericht. Der Zusammenstoß war heftig, der Motorradfahrer flog mehr als 30 Meter weit und war sofort tot. Zunächst hatte die Bekannte erklärt, gefahren zu sein, erst, als die Anklage zugestellt wurde, stellte er sich von selbst.

“So etwas kann Jedem passieren”, sagte Richterin Tanja Krüske dazu. Aber bei jemandem, wie dem Angeklagten, mit dessen “Vita”, bedürfe es einer empfindlichen Ahndung. Eine Bewährung, wie bei etlichen der 17 Vorverurteilungen des Mannes, die er bei Gerichten in Parchim, Güstrow, Demmin und Waren bekommen hatte, lehnte das Gericht diesmal ab. Dies hatte die Anwältin zuletzt  verlangt.


4 Antworten zu “Nach Unfalltod von Biker: Autofahrer ohne Fahrerlaubnis will nicht in Haft und legt Rechtsmittel ein”

  1. Dagmar sagt:

    Ein Führerschein ist doch nicht nötig, wozu auch. Schließlich muß man ja die Rechte der Täter höher stellen, als die der Opfer.

  2. J sagt:

    17 Vorverurteilungen!!!! und immer noch „draußen“….aber jeder bekommt irgendwann die Quittung für sein Leben und Tun und dieser kann er sich dann nicht mehr entziehen…

  3. Kerstin sagt:

    Manche Anwälte tun für Geld anscheinend alles ! Moralische Bedenken sind Ihnen fremd. Sehr geehrte Frau Schade, ich
    hoffe, dass nicht irgendwann ein naher Verwandter von Ihnen zu Schaden kommt, weil sie solche rücksichtslosen Menschen weiterhin auf die Menschheit loslassen wollen. „Bewährung“ kommt doch wohl von sich bewähren. Wenn man das nicht tut, muss man seine entsprechende Strafe antreten. Aber in diesem Land ist mittlerweile alles möglich.
    17 Vorverurteilungen !!! Hauptsache die Kasse stimmt !

  4. Herm sagt:

    Ja, vielleicht noch ein gut Motorisiertes Auto vom Staat geschenkt, und weiter gehts. Wozu braucht man ein Führerschein! Hoffentlich denkt auch mal jemand an das Opfer, und der Familie und Freunde, und Arbeitskollegen.