Nach Urteil im Leonie-Prozess: Anwälte haben sich für „vorsorgliche Revision“ entschieden

13. Januar 2020

Doch noch kein Ende, aber es war fast zu erwarten: Der Verurteilte im Fall Leonie und seine Anwälte wollen das „Lebenslänglich“-Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg nicht einfach akzeptieren. Wie „Wir sind Müritzer“ von den Anwälten erfuhr, wird die Verteidigung fristgemäß Revision gegen das Urteil einlegen – vorsorglich gewissermaßen. Prozessbeobachter hatten damit gerechnet, denn die Anwälte des 28-jährigen Stiefvaters hatten eine deutlich geringere Strafe für ihren Mandanten erwartet. Für sie war ein Treppensturz die Ursache für die tödlichen Verletzungen – das Gericht hielt den Treppensturz für eine Erfindung des Stiefvaters, um seine massiven Schläge gegen den Kopf des Kindes zu verdecken.

Das Landgericht Neubrandenburg hatte den Stiefvater vor wenigen Tagen wegen schwerer Misshandlung Schutzbefohlener, Körperverletzung mit Todesfolge und Verdeckungsmord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt (WsM berichtete). Damit war die Schwurgerichtskammer in vollem Umfang der Staatsanwaltschaft gefolgt. Richter Jochen Unterlöhner hatte von „einem Martyrium“ für Leonie und ihren jüngeren Bruder in dem Haushalt von Stiefvater und Mutter gesprochen. Eine Rechtsmedizinerin hatte erklärt, dass die tödlichen Hirnverletzungen von schweren Misshandlungen herrühren können, nicht aber von einem Treppensturz eines Kindes.

Die Verteidiger Jörg Fenger und Bernd Raitor müssen sich innerhalb einer Woche nach dem Urteil entschieden haben. Danach erfolgt schriftliche Urteilsbegründung. Wenn diese genau geprüft ist, können die Anwälte – so ist es im Rechtsstaat -–weiter bei der Revision bleiben oder diese auch zurückziehen. Nur wenn die Revision bleibt, würde – wie im Fall Axel-Ingo G. aus Alt Rehse – der Bundesgerichtshof den Leonie-Prozess am Landgericht noch einmal prüfen.

Und auch dann gibt es zwei Alternativen: Entweder wird die Revision verworfen und das Urteil somit bestätigt oder bei einem Mangel eine Neuverhandlung am Landgericht angeordnet. Das kann rund ein Jahr dauern. Jedenfalls bleibt der Stiefvater weiter in Haft.

Erst am Sonntag hatten mehr als 200 Menschen noch einmal in der Christuskirche in Torgelow an das Mädchen erinnert. Es gab eine Gedenkveranstaltung, weil Leonie am 12. Januar vor einem Jahr in Torgelow gestorben war. Das Haus – inzwischen weitgehend leergezogen – steht nicht weit von der Kirche entfernt.


3 Antworten zu “Nach Urteil im Leonie-Prozess: Anwälte haben sich für „vorsorgliche Revision“ entschieden”

  1. East West sagt:

    Da fragt man sich doch,was das für Anwälte sind. Die diese Geschichte vom angeblichen Treppensturz glauben. Die Anwälte müssen doch überhaupt kein Gewissen haben. So ein Stück Scheiße, wie der Angeklagte,dürfte überhaupt nicht vertreten werden.

    • jens 66 sagt:

      Anwälte sind auch bloß Menschen, die sich sagen….Eine Kuh muss so lange gemolken werden, wie sie noch Milch gibt.
      Ich denke: Die Verteidiger wissen ebenso, wie alle die den Prozess verfolgt haben, dass es nicht der Treppensturz war, der so einem jungen Leben, nach den langen Qualen, ein Ende gesetzt hat.
      Und ja, es gibt eigentlich keine Strafe die hart genug ist, für solche Typen….Typen die mit brutalster Gewalt, das Leben von Kindern zur Hölle machen.
      Es bleibt zu hoffen, dass es bei dem Urteil für diesen gewalttätigen Kindermörder bleibt.

    • FrankS. sagt:

      Bitte verwechseln Sie die Anwälte nicht mit den Angeklagten. Sie sind dazu verpflichtet, den Mandanten im Rahmen der Gesetzte zu vertreten und machen dies auch oft nicht freiwillig, sondern als Pflichtverteidiger.
      Die Berufung/Revision legt ein Anwalt nur auf Wunsch des Mandanten ein, nicht aus eigener Überzeugung und er muss dies auch, um Rechtsfolgen für sich selbst zu verhindern.
      Die Verurteilung von Anwälten, wie Sie dies tun, ist also absolut nicht angemessen.