Namenszusatz „Vier-Tore-Stadt“ für Neubrandenburg bestätigt

13. August 2019

Vier-Tore-Stadt ist jetzt offizieller Namenszusatz für Neubrandenburg. Das hat heute Innenminister Lorenz Caffier bestätigt. „Wir freuen uns, dass das Ministerium unserem Antrag zugestimmt hat“, verdeutlichte Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt. „Wir planen, dass erste Ortseingangsschild mit Vier-Tore-Stadt als Zusatz bereits zum Vier-Tore-Fest zu enthüllen.“
Die Stadtvertreter waren bereits im Mai dem Vorschlag von Silvio Witt mit einem entsprechenden Beschluss gefolgt. Dem Beschluss vorausgegangen war eine Umfrage, bei der sich 90 Prozent der Teilnehmer für diesen Zusatznamen entschieden hatten. „Tollenseseestadt” und „Hochschulstadt“, als weitere Vorschläge, fanden keine Zustimmung (WsM berichtete).

Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar und trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht. Mittels kommunalverfassungsrechtlicher Bezeichnung besteht die Möglichkeit, eine Besonderheit oder ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt Neubrandenburg zu kommunizieren. Aus Sicht des Stadtmarketings ist das Erscheinen dieser Bezeichnung auf dem Ortseingangsschild ein zusätzlicher Impuls zur Hervorhebung der Besonderheiten der Stadt Neubrandenburg nach innen und außen.

Innenminister Lorenz Caffier hob hervor: „Damit kann die Stadt ihre Einzigartigkeit unterstreichen. Das stiftet Identität und stärkt auch das kommunale Selbstbewusstsein.“ Ein charakteristisches Element und Wahrzeichen der Stadt sind die vier Stadttore, das Friedländer Tor, das Stargarder Tor, das Neue Tor und das Treptower Tor. Sie sind regional und überregional bekannt. Die vier Tore bilden ein Alleinstellungsmerkmal für Neubrandenburg und strahlen die historische Bedeutung überregional aus.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die aufgrund ihres Status, ihrer Eigenart oder ihrer Funktion in aktueller oder historischer Hinsicht ein eigenständiges Namenselement genehmigt bekommen haben. So darf sich Gnoien „Warbelstadt“ nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz „Universitätsstadt“ (2016), Ueckermünde „Seebad“ (2013) und Neustrelitz ist seit 2013 „Residenzstadt“.


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