Neue Bäderverkaufs-Verordnung tritt am Montag in Kraft

11. April 2019

Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Bäderregelung. Die Bäderregelung tritt am Montag, 15. April, in Kraft. „Wir haben einen Kompromiss erzielen können. Mit der Regelung kommen wir den Empfehlungen des Gerichts nach, dem verfassungsrechtlich gebotenen Sonntagsschutz stärker Rechnung zu tragen. In einigen Punkten konnten wir in Verhandlungen mit ver.di Nachbesserungen erreichen. Wir haben nun Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Die Alternative wäre, keine Regelung zu haben – und das kann keiner am Ende wirklich wollen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Insgesamt 76 Orte und Ortsteile sind in der neuen Bäderverkaufsverordnung enthalten. In den vergangenen Wochen hat es eine umfassende Verbandsanhörung gegeben. Im Vergleich zur Vorstellung des Entwurfes der Regelung im Januar sind im Ergebnis Bad Doberan (mit Heiligendamm), Klütz (und Ortsteil Wohlenberg) sowie Rambin (Freizeiteinrichtung) in die Bäderregelung aufgenommen worden.
Die örtliche Eingrenzung auf bestimmte Straßenzüge entfällt in den Städten Waren (Müritz) und Röbel/Müritz. „Wir haben die eingegangenen Vorschläge sorgfältig geprüft und das Umsetzbare ausgelotet. Der Warenkorb bleibt unangetastet. Darüber hinaus entfällt eine Verkaufsflächenbegrenzung. Das ist gerade für den Handel von immenser Bedeutung. Ebenso beibehalten werden die Regelungen in den Weltkulturerbestädten Wismar und Stralsund“, erläuterte Wirtschaftsminister Glawe.

Mecklenburg-Vorpommern ist „beklagtes Land“

Glawe machte deutlich, dass jeder Verhandlungspartner sich am Ende je nach Standpunkt in Teilen auch mehr versprochen hätte. „Die Bedenken und möglicherweise auch die Enttäuschung sind verständlich und nachvollziehbar. Mecklenburg-Vorpommern hat im Vergleich zu anderen Ländern jedoch den Nachteil, dass wir das ´beklagte Land´ sind. Das macht es für uns so schwierig. Die Bäderregelung ist seit Jahren in den unterschiedlichen Fassungen ein Streitfall vor Gericht gewesen. Im Ergebnis ist jede Bäderregelung nach einem Gerichtsurteil noch schlanker geworden. Wir setzen darauf, dass die neue Regelung streitfrei bleibt“, so Wirtschaftsminister Glawe weiter.

Ver.di plant die noch laufende Klage zurückzunehmen.

Mecklenburg-Vorpommern ist das beliebteste Reiseziel der Deutschen. „Wir sind ein gefragtes Bundesland. Die Bäderverkaufs-Verordnung M-V ist dabei ein wichtiger Aspekt für den Tourismus und für den Handel, um die Attraktivität als Urlaubsland beizubehalten. Ohne die Regelung könnten die Ansprüche der Touristen an eine bedeutende Urlaubsregion nicht erfüllt werden. Dafür erwartet der Tourist ein entsprechendes Angebot vor Ort. Der Sonntagseinkauf wird von unseren Gästen geschätzt und auch erwartet. Für die touristische Entwicklung unserer Wirtschaft ist er unverzichtbar“, so Glawe weiter.

Die Bäderregelung tritt am 15. April 2019 in Kraft und am 14. April 2024 außer Kraft. Zudem gibt es eine Option zur Verlängerung um weitere fünf Jahre. Die Bäderverkaufs-Verordnung vom 11. Dezember 2015 tritt somit außer Kraft.
Die Regelung beginnt am 15. April, sofern Ostern in den Monat März fällt, greift sie bereits am 15. März. Unabhängig davon können die in § 3 Abs. 2 der Verordnung genannten Orte und Ortsteile Ostersonntag und Pfingstsonntag öffnen. Der Verkauf ist an den Sonntagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Kernpunkt des Kompromisses ist es, das „Regel-Ausnahme-Verhältnis“ stärker zu berücksichtigen.

Was ist erlaubt, was nicht?

Zulässig ist der gewerbliche Verkauf eines typischen touristischen Angebotes, das für diese Orte kennzeichnend ist. Dazu zählt in der Regel der Einzelhandel mit Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Verlagsprodukte, Sportausrüstung und Spielwaren, Bekleidung und Lederwaren, Kleingeräte zur mobilen Kommunikation, kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel, Schmuck, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Geschenkartikel und der Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten. Das Warensortiment wird somit weiter beibehalten.

Ausgeschlossen von dem gewerblichen Verkauf ist beispielsweise der Verkauf in Baumärkten, Möbelhäusern und Autohäusern, der Verkauf von Haushaltsgeräten wie Kühlschränke, Gefrierschränke, Herde, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen und Wäschetrockner sowie Lampen und Staubsauger, der Verkauf von Informationstechnik-, Unterhaltungs- und Kommunikationselektronikgeräten wie Hifi-Anlagen, Fernseher, Video/DVD-Anlagen, Computer, Laptops, Beamer, Drucker sowie der Verkauf von Autoersatzteilen, Baumaschinen, Reisen, lebenden Tieren, Münzen, Booten, pyrotechnischen Gegenständen, Lotterielosen, Fluggeräten, Antiquitäten sowie der Verkauf von Pelzwaren und Uhren, sofern diese in der Verkaufsstelle das Hauptsortiment darstellen.

Die Bäderregelung mit einer Übersicht über den Geltungsbereich der Orte und Ortsteile ist im Internet auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums (www.wm.mv-regierung.de) zum Download verfügbar.


4 Antworten zu “Neue Bäderverkaufs-Verordnung tritt am Montag in Kraft”

  1. Magda sagt:

    Ich arbeite auch im Handel,und auch Sonntags, für mich und meine Kollegen ist es Sonntags,stress pur,weil das Haus voll ist,kein Vergleich zum normalen Wochentag!Alles gut und schön,aber wenn ich in den Urlaub fahre, muss ich nicht Sonntags einkaufen,wir fahren in Regionen,wo keine Bäderregelung greift,uns störts das nicht,man kann ja auch alles am Samstag erledigen!Der Mensch muss sich auch mal Erholen können,und in vielen Geschäften stehen die Personen 7 Tage die Woche im Laden, ist das noch Gesund,ich Glaube nicht!

  2. KlausR sagt:

    Für Verkaufsgeschäfte (nicht Krankenhäuser etc.):

    Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
    Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

    Gibt es wirklich Verkaufsgeschäfte, in denen Mitarbeiter 7 Tage durchgehend arbeiten und wenn ja, haben die Mitarbeiter nicht danach dann nicht 2 Tage frei (wie Wochenende), sondern sogar 3 oder 4 zusammenhängende Tage frei?
    Das hat ja auch einen Vorteil. eben ein sehr langes „Wochenende“.
    Gerade in der momentanen wirtschaftlichen Lage suchen doch auch Verkaufsgeschäfte (Edeka Schubert zum Beispiel) nach Mitarbeitern. Ich glaube nicht, dass die Arbeitsregelungen so schlecht sind, sonst würden doch dort reihenweise Mitarbeiter wegen der Sonntagsarbeit kündigen.

    P.S.
    Ich persönlich genieße es sehr an einem Sonntag noch spontan eine Kleinigkeit für den Abend oder Montag einzukaufen (kein Großeinkauf).
    Ich hätte aber auch kein Problem damit, wenn die Artikel einen „Sonntagsaufschlag“ an der Kasse bekommen würden und mit dieser Mehreinnahme dann die Mitarbeiter für den Sonntag besser bezahlt werden.

  3. Thomas sagt:

    Ich bin seit über 19 Jahren im Tourimus tätig und für mich sind Ostern und Weihnachten, alle Feier- und Sonntage Arbeitstage. In Krankenhäusern und Restaurants wird Sonntags gearbeitet. Warum beschränkt oder behindert Verdi oder die Kirche dem Gewerbetreibenden die Möglichkeit auch am Sonntag sein Geld zu verdienen. Warum darf der Bäcker Sonntags nicht backen? Wo leben wir? Es muss doch keiner arbeiten wenn er absolut nicht will. Aber jeder sollte dürfen wenn er will. Ich bin weder bei verdi noch in der Kirche! Mit welchem Recht mischen diese Institutionen sich ein? Lasst die willigen oder kreativen Menschen einfach machen, dabei gewinnen wir alle!

  4. Magda sagt:

    Es gibt viele kleine Läden in der Innenstadt von Waren, die nur 2-3 Mitarbeiter haben,da ist nichts mit 2-3 Tage die Woche zusammenhängend Frei,einige von denen machen Sonntags nicht mal auf,weil sie sonst keinen Tag in der Woche, Frei hätten! Der Mensch ist heut zu Tage viel zu verwöhnt,und erwartet immer mehr,aber der Mensch,der dort am Sonntag arbeiten muss,weil es von Ihnen verlangt wird,wird nicht Beachtet! In den Wintermonaten geht es doch auch,wenn Sonntags zu ist,da müssen die Menschen auch alles bis Samstag erledigen,und es klappt! Es wird nur Sonntags eingekauft,weil sie es können und es wissen,das sie es können,und bei einigen ist es halt auch die Langeweile,die Sie dazu treibt, Sonntags einkaufen zu gehen,obwohl wir so schöne Ecken in Waren und Umgebung haben,wo man sich die Zeit vertreiben kann,als in überfüllten Geschäften! Ich wünsche mir nur,der Mensch,der am Sonntag arbeiten muss,das der mehr Beachtung von den Kunden bekommt,was oft auf der Strecke bleibt, der Verkäufer muss auch immer freundlich sein, denn können die Kunden das auch,was oft nicht der Fall ist,einfach mehr Respekt zeigen,dann ist alles halb so schlimm,für die Verkäufer!