Neue Regeln im Straßenverkehr ab 28. April

25. April 2020

Härtere Strafen für Rettungsgassen-Verstöße, neue Regeln fürs Halten und Parken auf Geh- und Radwegen und viele Maßnahmen zum Schutz der Fahrradfahrer – all das bringt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 28. April in Kraft tritt.
Eine der gravierendsten Veränderungen: Bei Tempoverstößen wird deutlich früher als bisher ein Fahrverbot verhängt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden nun innerorts bereits ab 21 km/h und außerorts schon ab 26 km/h mit einem Fahrverbot von einem Monat bestraft. „Die Unterscheidung in leichte, mittelschwere und grobe Verkehrsverstöße hat sich seit Jahrzehnten bewährt und wird mit der Verschärfung für Geschwindigkeitsüberschreitungen nahezu aufgehoben“, gibt Dieter Roßkopf, Vorstandsvorsitzender des ADAC Württemberg, zu bedenken. Nach der neuen StVO ist eine Überschreitung bis 15 km/h innerorts noch ein geringfügiger Verstoß mit 50 Euro Strafe. Künftig liegt jedoch bereits bei 21 km/h ein grober Verkehrsverstoß mit einmonatigem Fahrverbot vor. „Hier sorgt eine Differenz von nur sechs Stundenkilometern für einen enormen Unterschied in der Sanktionierung“, betont Roßkopf.

Das sind die wichtigsten Änderungen der StVO im Überblick:

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Ab sofort gibt es auch noch einen Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge hängen: Hier drohen mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Ein Bußgeld von 55 Euro und bei Behinderung sogar 70 Euro plus einen Punkt in Flensburg werden fällig beim Halten in zweiter Reihe, Parken auf Geh- und Radwegen oder Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr.

Die bestehende Grünpfeilregelung wird erweitert: Das Blechschild an Ampeln gilt nun auch für Fahrradfahrer, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus nach rechts abbiegen wollen. Zusätzlich ist ein eigenes Grünpfeilschild nur für Radler geplant.

Analog zu Tempo-30-Zonen können die Kommunen künftig Fahrradzonen einrichten. Hier sind nur Radfahrer erlaubt, außer ein Zusatzschild gibt die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmer frei. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen auf der Fahrbahn ab sofort einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter. Bisher war in der StVO lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben. Zudem dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zum Schutz der Zweiradfahrer innerorts beim Rechtsabbiegen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies gilt nicht nur für Lkw und Busse, sondern auch wer sich ein entsprechendes Fahrzeug für einen Umzug ausleiht, muss diese Vorschrift beachten.

Unberechtigtes Parken auf Elektro-Stellplätzen zieht künftig ein Verwarnungsgeld von 55 Euro nach sich, unabhängig von der Dauer des Falschparkens. So können Fahrer eines Elektrofahrzeugs darauf vertrauen, dass die Ladestationen jederzeit verfügbar sind.

Bei der Parkplatzsuche profitieren Nutzer von Carsharing-Fahrzeugen von einem neuen Symbol für bevorrechtigtes Parken sowie einem Ausweis für Carsharing- Fahrzeuge, der hinter die Windschutzscheibe gelegt werden muss. Die Regelung gilt nur für professionelle Anbieter, nicht für privates Carsharing.

Was bisher eine juristische Grauzone war, ist in der neuen StVO eindeutig geregelt: Die Verwendung von Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, ist ab sofort genauso verboten wie die Nutzung von Radarwarnern. Die Geldbuße dafür beträgt 75 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.


10 Antworten zu “Neue Regeln im Straßenverkehr ab 28. April”

  1. Big M sagt:

    Na da kann sich die Melkkuh der Nation,der Autofahrer,ja schon mal fröhlich und dümmlich grinsend vorbeugen und der Dinge harren die da kommen mögen…
    Dieser neue Bussgeldkatalog ist eine Frechheit,zumal für mich nicht ersichtlich ist an welcher Stelle der Autofahrer vor dem Radler beschützt wird.Und Situationen gibt es täglich mehr als genug.So radelt man einfach über rote Ampeln,biegt plötzlich aus Seitenstrassen auf Hauptstrassen ein ohne dieses anzuzeigen,ohne zu gucken ob es denn möglich ist und vor allem trotz dieser lästigen roten Ampeln die den Radfahrer ja in seiner Freiheit beschränken.Da wird auf der Fernverkehrsstrasse gefahren trotz des extra ausgewiesenen Radweges 2 m weiter rechts,aber wen interessiert das schon,man ist ja der „schwächste“Verkehrsteilnehmer(mit allen Rechten,ohne Pflichten und kommt in aller Regel ja eh ungestraft davon)…
    Wo ist im Katalog eigentlich die Strafregelung für die Bremsklötze auf deutschen Strassen?eben jene Autofahrer die trotz freier Fernverkehrsstrasse(100km) mit 50 kmh durch die Landschaft tingeln weil der Raps grad so schön blüht oder man einfach keine Lust hat schneller zu fahren,denn Stau ist ja nur ganz vorne schön.oder auf der Autobahn höchstens 80 fahren weil die netten LKW Fahrer immer mit der Hupe grüssen wenn sie einen überholen müssen um ihre Geschwindigkeit zu halten….
    Aber 6 kmh zuviel zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat,da freut er sich der Bremsklotz,denn ihm passiert das ja nicht,er fährt ja nur 30-50kmh ZU WENIG…selten kontrolliert und noch viel seltener bestraft….ein Hoch auf den beSCHEUERten Katalog der einseitigen Autofahrerstrafen…

  2. meckerkopp sagt:

    Da kann ich nur sagen, ein hoch den Radfahrern , den Hätschelkindern der Nation!
    Bei uns ist auch ein gepflasterter Radweg direkt neben der Straße.
    Einige der schützenswerten Radler fahren auf der Straße, weil es auf dam Radweg „zu sehr stuckelt“ !
    Grüße meckerkopp

  3. Andre sagt:

    Heute habe ich eine Schriftliche Verwarnung von unserem Landrat bekommen, weil ich auf dem (zweispurigen) Schweriner Damm in Waren tatsächlich mit unglaublichen 56 km/h gefahren seien soll!
    Da soll noch jemand behaupten, dass diese üble Abzocke nicht ausschließlich der Generierung von Einnahmen dient. Mit der Wahrung der Verkehrssicherheit, hat es definitiv nichts zu tun.

  4. Big M sagt:

    Und wenn ich dann die Wackelköpfe vom ADFC höre mit Forderungen wie Autos raus aus den Innenstädten,Radwege an jeder Strasse,Radfahrer sollen Fussgängerzonen befahren dürfen usw usw da Frage ich mich doch: MIT WELCHEM RECHT??
    Jeden Tag geben sie sich grösste Mühe als Galionsfigur auf einem abbiegenden PKW zu enden,Sie zahlen keine Steuern oder Versicherungen für ihre Räder,müssen keinen TÜV zahlen(viele Räder würden den auch nicht bestehen),Sie halten sich an keine Verkehrsregeln,Sie sind die bedauernswerten,schwachen Verkehrsteilnehmer,benehmen sich aber wie ne Wildsau im Strassenverkehr und dafür werden sie nur höchst selten kontrolliert und noch seltener zur Rechenschaft gezogen,Und wenn dann immer mit vorausgesetzterTeilschuld des KFZ-führers….
    Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gilt für die strampelnden Verkehrsteilnehmer wahrscheinlich nicht…

    Ich will ausdrücklich nicht alle Radler über einen Kamm scheren,aber wenn man täglich im Verkehr ubterwegs ist muss man sich schon gehörig wundern auf welcher Grundlage Bussgeldkataloge erstellt werden…

  5. Micha sagt:

    Rettungsgasse alles gut wer kein Platz macht in der Not anderer der muss bestraft werden . Aber das mit dem Punkt bei 16 kmh zu schnell auch außerhalb geschlossener Ortschaften ist eine Frechheit. Da wird genau an den Toleranzen geschnitten, weil sie genau wissen das die meisten zwischen 15 und 20 kmh schneller fahren und da schlägt es ein ! Und alles der Umwelt zur Liebe ich kann auch mit einem e-Auto 20 schneller fahren Herr Verkehrsminister Scheuer ! Wenn Politiker für Schwachsinn Punkte bekommen würden , dann würden die nie wieder Auto fahren .

  6. Max sagt:

    Habe den Eindruck, dass hier sehr einseitig Meinungen von Radfahrerhassern wiedergegeben. Bin beides , d.h. Rad- und Autofahrer und finde es an der Zeit, die Bußgelder für beide Seiten wesentlich zu erhöhen. Ich hatte mir auferlegt maximal 10% schneller zu fahren, als erlaubt. Das werde ich jetzt bleiben lassen.

  7. Big M sagt:

    Ich will mal eines klarstellen,ich hasse niemanden.auch nicht im Strassenverkehr.aber dieses einseitige Ausbluten der Melkkuh der Nation ist mir deutlich zu übertrieben.Bussgelder sind nicht mein Problem,aber wegen 21km zu schnell den Lappen einzuziehen ist völlig unangemessen und übertrieben!!vllt sollte man einfach mal die Bußgelder vervielfachen und den Entzug dafür sein lassen.klappt ja in anderen Ländern auch.und jeder der auf seinen Lappen angewiesen ist weiss auch wie schnell man mal in die Situation kommt dass einem das hässliche rote Licht entgegenblinkt.
    Von der B192 (50kmh)etwas zügig nach waren west(30kmh) abgebogen,und die Herrschaften in blau stehen,wie des öfteren, am Hochhaus, schon hast du gewonnen und kannst den Lappen zücken,denn der Messbereich beginnt genau dort an der Kreuzung.dann doch besser n fettes Bußgeld zahlen müssen als vllt die Grundlage für den Job verlieren…und 10kmh zu vorher sind ne Welt!!Auch ein Herr Scheuer sollte mal auf dem Teppich bleiben und nicht versuchen alte Fehler mit neuen zu kompensieren.

  8. MarcOh sagt:

    Es hat doch jeder in seinem Gasfuss, ob ihn/sie die neuen BußgeldVorschriften treffen oder nicht! Fahrt vernünftig und kommt heil an!

  9. Werner sagt:

    Interessant:
    Mit 50 km/h die Kreuzung fahren und den Radverkehr und Fußgängerverkehr dabei wahrscheinlich auch noch nicht beachten. Kenne keine Kreuzung in Waren, die man sicher mit mehr als 30 km/h fahren kann.
    Dann stehen die Polizisten niemals (!!!!!) direkt am Schild, sondern der Messpunkt ist immer ein paar Meter oder sogar sehr viele Meter nach einem Schild.
    50 km/h ist die maximale Höchstgeschwindigkeit, die Sie fahren dürfen.
    Kein bisschen schneller, aber gerne auch ein wenig langsamer. Mag sein, dass sich dann hinter Ihnen andere aufregen.
    Ist aber doch Ihr Führerschein und wenn Sie ein bisschen langsamer sind mit Schilder erkennen und bremsen, dann fahren Sie gleich 3-4 km/h weniger als Sie maximal dürfen. (46 statt 50 km/ oder 96 statt 100 km/h)

    Höheres Bußgeld trifft ja wieder die ärmere Bevölkerungsschicht mehr als die vermögende Bevölkerungsschicht.
    Wenn ich so viel Geld hätte, dass ich mir einen Porsche leisten könnte, dann wären mir 200 Euro vollkommen egal. Selbst 500 Euro würden mich nicht stören, denn so oft wird man dann doch nicht geblitzt.
    Fahrverbot trifft aber jeden gleichermaßen.

  10. Regimekritiker sagt:

    Letzte Woche, Waren Ampelkreuzung Abzweig Zur Steinmole – Schweriner Damm. Ganz links steht eine „Boulette“ mit einem Gefährt, wo ich meine Frau frage: Ist Krieg, oder wieso fahren hier Panzer in der Stadt? Ich fahre in die Spur daneben, um später in die Teterower Str. zu gelangen. Auf gleicher Höhe angekommen, bleibt mir nicht verborgen, dass der eifrig auf seinem Smartphone rumtippt. Wahrscheinlich muss er ganz dringend in den asozialen Hetzwerken kund tun, dass er gerade an der Ampelkreuzung steht. Ich sage zur Frau: Mal sehen, ob der überhaupt mitbekommt, wann grün ist. Es wird grün, ich fahre zügig an, damit auch andere die recht kurze Grünphase nutzen können. Links neben mir keiner zu sehen. Kurz vor der nächsten Ampel abbiegende B192 kommt er ,wie ein geölter Blitz“ an mir vorbeigeschossen, um natürlich noch die Grünphase zu erwischen. Schade, dass da kein Blitzer stand. Für solche Typen sollen die Verschärften Regeln rückgängig gemacht werden? Ich glaube es hackt!!! Umgedreht wird ein Schuh draus. Wer wegen solcher Verfehlungen den Führerschein los wird, bekommt ihn nur nach erfolgreich bestandener MPU wieder. Wer sich so daneben benimmt, sollte auf seinen Geisteszustand überprüft werden. Im Wiederholungsfall alle zwei Jahre MPU, auch wenn der „Lappen“ nicht weg ist. Ein Wort an die, die mich wegen meiner Beobachtung der Denunzierung bezichtigen. Ich habe hier nur den ganz normalen Wahnsinn geschildert. Zu meiner Wortwahl und Ausdrucksweise: Diese ist angelehnt an Satire. Meine Vorbilder sind Gernot Hassknecht und Dietmar Wischmeyer. Wie im obigen Fall geschildert, toppt Realität oft schon Satire. Von daher sind die Formulierungen nur an die Realität angepasst.