Neue Regelungen zum kompletten Lockdown

13. Dezember 2020

Aktuell von der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin: An den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte „deutlich eingeschränkt“ werden. Im Regelfall heißt das: Ausfall des Präsenzunterrichts.„Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden.
In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“

„Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.
Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.“

Auslands-Reisen werden nicht verboten, aber die Bundesregierung rät dringend davon ab – und bei der Rückkehr gelten harte Quarantäne-Regeln.
„Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.“


Eine Antwort zu “Neue Regelungen zum kompletten Lockdown”

  1. Monika Berkholz sagt:

    Wir wundern uns, woher die hohen Zahlen kommen, es werden ganze Abteilungen nach Hause geschickt ,wo ein Kollege an Corona erkrankt ist. Diese Leute warten auf das Testen, gehen doch aber auch noch auf die Straße ,weil Sie nichts merken und stecken weitere an, weil Sie nur übertragen. Die Leute warten tagelang auf den Testtermin, das kann nicht sein! Und dann ist eine Nachverfolgung schon sehr schwer! Das sind keine Einzelfälle, ich weiß das von meiner Schwägerin aus Berlin, Sie ist Kindergärtnerin, musste Tage warten, bis Sie endlich getestet wurde, das dauert zu lange! Erneut ist so ein Fall jetzt auch bei uns vorgekommen, solange sich die Menschen, die nach Hause geschickt werden, sich nicht krank fühlen, gehen Sie auch raus, einkaufen e.tc., es wird ja nicht kontrolliert!