Neue Verhandlung zum Tod der kleinen Leonie

5. Oktober 2020

Im Fall des gewaltsamen Todes der sechsjährigen Leonie aus Torgelow hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Neubrandenburger Landgerichts teilweise aufgehoben. Nun muss teilweise neu verhandelt werden. Dabei geht es um die Frage, ob der Angeklagte seine Stieftochter Leonie am Tag ihres Todes vorsätzlich so sehr misshandelt hatte, dass das Kind starb, um frühere Taten zu vertuschen. Darauf nämlich gibt es in der Urteilsbegründung, so heißt es vom Bundesgerichtshof, keinen Hinweis. Dies sei jedoch für die rechtliche Einordnung entscheidend.

Das Geschehen, so wie es das Landgericht Neubrandenburg ermittelt hatte, bleibt aber unstrittig, heißt es vom Bundesgerichtshof. Das Mädchen sei Opfer einer Bestrafung geworden, hatte damals das Gericht in Neubrandenburg festgestellt.

Nach Ansicht des Gerichts schlug der Verurteilte Leonie mit einem Sicherungsbügel ihres Puppenwagens so heftig auf den Kopf, dass das Mädchen davon eine Gehirnblutung bekam. An dem Bügel waren Leonies DNA-Spuren entdeckt worden. Laut einer Gutachterin sind Leonies Kopfverletzungen nicht durch einen Sturz erklärbar.

Das Ganze habe sich abgespielt, als Leonies Mutter einkaufen war. Nach ihrer Rückkehr habe der Stiefvater verhindert, dass für die im Bett liegende Leonie sofort Hilfe geholt wurde.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neubrandenburg hatte den Angeklagten im Januar dieses Jahres unter anderem wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Dieses Urteil ist nun teilweise aufgehoben worden, eine neue Verhandlung ist nötig.

Der Angeklagte bleibt weiter in Haft.


Kommentare sind geschlossen.