Neue Vorschrift zum Umgang mit Fundtieren bringen 

15. Juli 2020

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine neue Verwaltungsvorschrift über den Umgang mit Fundtieren. Sie richtet sich an die örtlichen Ordnungsbehörden, stellt jedoch für alle Beteiligten klar, was in den letzten Jahren immer wieder für Diskussionen und Unzufriedenheit sorgte: Fundtiere sind nicht herrenlos und können auch nicht herrenlos werden. Die Eigentumsaufgabe an einem Tier ist unwirksam, da dies einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wäre.
Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenden Haustiere, die von einer Person aufgegriffen und an sich genommen werden. Die Person darf nicht schon zuvor ein Recht auf Eigentum oder ein Besitzrecht an dem Tier gehabt haben.

Haustiere sind Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden, wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst lebenden Wildtieren zuzurechnen sind.
Die Verwaltungsvorschrift regelt den Umgang und die Verwahrung von Fundtieren. Unter Umgang fallen die Rechte, Pflichten sowie Ansprüche der Beteiligten. So ist z. B. immer eine Fundanzeige erforderlich und eine Ablieferung des Fundtieres bei der Fundbehörde oder einem von der Fundbehörde beauftragtem Verwaltungshelfer (z. B. Tierschutzverein) möglich. Unter Verwahrung versteht man die Ernährung, Pflege, verhaltensgerechte Unterbringung sowie tiermedizinische Versorgung von Fundtieren.

Durch die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift Fundtiere soll sich eine Verbesserung für aufgefundene Tiere ergeben. Mittelfristig wirke sich die Vorschrift aber auch auf die Situation der freilebenden Tiere und die finanzielle Grundlage der Tierschutzvereine aus, die den Behörden z. B. im Rahmen von Fundtierverträgen helfen, diese öffentliche Aufgabe zu erfüllen.

„Es ist ein Ausdruck der Wertschätzung der vielen Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, die sich ehrenamtlich um Tiere in Not und den Tierschutz in unserem Land bemühen“, sagt Agrar- und Umweltminister Till Backhaus. „Ich freue mich, dass es nun gelungen ist, auch diesen Punkt aus dem Koalitionsvertrag voranzubringen.“

Finanzielle Mehrbelastungen der Gemeinden durch die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift sind nicht auszuschließen und werden daher zukünftig durch das Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Berücksichtigung finden.

Hintergrund:

Koalitionsvertrag: Das Land baut die Unterstützung für Tierheime aus. Die Koalitionspartner entlasten die Kommunen und Tierschutzvereine durch die Fortführung von begleitenden Kastrationsprojekten und finanzielle Unterstützung von Auffangstationen für Wildtiere.

– Die Unterstützung von Tierheimen und Wildtierauffangstationen erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt außerdem über eine Förderung von dringend notwendigen baulichen Investitionen bei Einrichtungen, die der Unterbringung von Tieren dienen, gemäß der Tierheimförderrichtlinie in Höhe von 350.000 Euro je Haushaltsjahr 2020 und 2021.

– Auch durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erfolgt eine Förderung von Kastrationen bei freilebenden Katzen in Höhe von insgesamt 35.000 Euro je Haushaltsjahr, wobei 5.000 Euro je Haushaltsjahr davon für die Fahrtkosten vorbehalten sind, die den Antragstellern im Zusammenhang mit Kastrationsaktionen entstehen.

– Des Weiteren sind für den Transport und die Behandlung von verletzten Wildtieren je Haushaltsjahr 2020 und 2021 5.000 Euro als Projektförderung durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zur Verfügung gestellt worden.


Eine Antwort zu “Neue Vorschrift zum Umgang mit Fundtieren bringen ”

  1. Schulz sagt:

    Eine tolle Sache ! es wurde auch schon längst überfällig von der Landesregierung MV Schwerin..
    Ein Fund Tier sollte man nie von sich aus behalten, sondern immer zuerst die Behörden hinterfragen bzw. das Fund Tier abgeben.
    Da der Besitzer sich noch melden könnte & ein Fund Tier ist auch nicht immer ein Ausgesetztes Tier ist!!
    Im Tierheimen sind die Hunde erstmal besser untergebracht als wo anders, da die Tierheime mit Ordnungsämter usw. zusammen arbeiten..
    Deshalb begrüßen wir die Tierschützer & Tierfreunde dies o.g. Sache!!