Neuer Fall von Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern

31. Dezember 2020

In Wusterhusen im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist gestern ein Fall der Geflügelpest bestätigt worden. Der damit landesweit zweite Fall in dieser Woche trat ebenfalls in einer privaten Geflügelhaltung auf. Die Untersuchung ergab, dass das Geflügel mit dem hochpathogenen Influenza A Virus des Subtyps H5N8   infiziert war. Insgesamt 150 Tiere des betroffenen Bestandes mussten aus Seuchenschutzgründen getötet werden.

Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt MV, Till Backhaus, mahnt zur Aufmerksamkeit: „Wir haben in dieser Woche wieder zwei Fälle von Geflügelpest, zudem in sehr verschiedenen Landesteilen. Unsere Seuchenexperten vom Friedrich-Loeffler-Institut behalten mit ihren Prognosen Recht. Die Geflügelpest ist noch sehr aktiv. Und deshalb dürfen wir das Seuchengeschehen auch keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern müssen in unseren Betrieben und Hobbyhaltungen für höchste Biosicherheit sorgen.“

Der Minister stellt noch einmal klar, worauf Halter besonders achten müssen: „Ganz wichtig ist jetzt: Beobachten Sie aufmerksam Ihr Geflügel. Wenn Tiere krank scheinen oder sich auffällig verhalten, informieren Sie sofort das zuständige Veterinäramt! Nur so können wir gewährleisten, dass Ausbrüche frühzeitig erkannt werden und wir eine weitere Verbreitung verhindern. Zum anderen müssen alle Halterinnen und Halter entsprechende Vorsorge treffen. Kontakte des Hausbestandes mit Wildvögeln müssen effektiv unterbunden werden. Das betrifft insbesondere auch Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen.“

Die Experten vom Friedrich-Loeffler-Institut wiesen bereits im November darauf hin, dass die Gefahr durch die Vogelgrippe nur scheinbar zurückgehe. So könnte das Virus noch immer still Wildvögel infizieren und auch später noch in Tierhaltungen eingetragen werden. Die Gefahr eines Eintrages in Geflügelpopulationen werde weiterhin als hoch eingeschätzt.


Kommentare sind geschlossen.