Neues Investitionsprogramm für Ganztagsschulen angelaufen

14. Januar 2021

Schulen, die eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder anbieten, können zusätzliche finanzielle Hilfen für Investitionen erhalten. Im Rahmen des Konjunkturpakets 2020 des Bundes stehen den Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern dafür zunächst insgesamt 5,4 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Mittel sind in einem zweiten Paket angekündigt worden.

Das Ziel des Programms ist der qualitative Ausbau bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Finanziell unterstützt werden können Maßnahmen, die der qualitativen Verbesserung dieser Angebote dienen. In einem ersten Schritt werden insbesondere schnell umzusetzende Maßnahmen wie Investitionen in die Ausstattung, in Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen gefördert.

Als nachfolgende größere Maßnahmen sind dann auch Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen, der Erwerb von Gebäuden einschließlich der energetischen Sanierung sowie Neubaumaßnahmen förderfähig. Schulträger können ihre Anträge noch bis Freitag, 29. Januar 2021, beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) stellen.

Größter Teil für öffentliche Schulen

„Ganztägiges Lernen und ganztägige Förderung und Betreuung gehören ganz entscheidend zum Bildungserfolg dazu“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Deshalb ist es gut und wichtig, dass die Schüler ein gutes und modernes Umfeld haben. Wir bieten in Mecklenburg-Vorpommern schon beinahe flächendeckend Ganztagsangebote an. Mithilfe der zusätzlichen Mittel können wir nun weitere Verbesserungen beim Ganztagsangebot in unseren Schulen fördern.“

Das Infrastrukturprogramm „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ setzt sich aus rund 4,4 Mio. Euro Bundesmitteln und einer Mio. Euro Landesmitteln zusammen. Von dem Programm können sowohl öffentliche Schulen als auch Schulen in privater Trägerschaft profitieren. Für öffentliche Schulen stehen 88,45 Prozent der Mittel zur Verfügung, für Schulen in freier Trägerschaft 11,55 Prozent.

Schulträger müssen in ihren Anträgen aufzeigen, dass die Maßnahme, die gefördert werden soll, noch nicht begonnen hat oder nach dem 17. Juni 2020 begonnen wurde, aber noch nicht abgeschlossen ist. Die Fördermittel müssen bis zum 31. Dezember 2021 ausgegeben sein. Ebenso darf keine weitere öffentliche Förderung für die Investition in Anspruch genommen werden. Anträge können auch nur gestellt werden, wenn die Fördersumme 3.000 Euro oder mehr beträgt.


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