Noch keine Entscheidung im Prozess um Awo-Kündigung Olijnyks – Diestel: Gehalt war zu wenig

7. September 2017

Anwalt Peter-Michael Diestel spricht gern klare Botschaften vor Gericht aus – so auch heute am Landgericht Neubrandenburg. Der Warener Ex-Awo-Geschäftsführer Peter Olijnyk, der für landesweite Aufregung und Nachforschungen sorgte, hat laut Diestel eigentlich noch zu wenig verdient. Nach Angaben des Awo-Landesverbandes waren es 150 000 Euro im Jahr plus etwa 30 000 Euro Tantiemen. Olijnyks Gehalt sei verglichen mit Unternehmen mit soviel Umsatz „bei etwa 50 Prozent dessen angesiedelt, was üblich ist.“

Die Awo Müritz gGmbH hat etwa 700 Beschäftigte. „Und seitdem mein Mandant nicht mehr da ist, geht das Schiff unter“, spielte der Anwalt auf die derzeitige Situation bei der Awo in der Müritz-Region an.

Doch all diese Sätze konnten Richterin Gabriele Memmel und ihre Kollegen scheinbar nicht beeindrucken. Die Kammer für Handelssachen wolle trennen zwischen der Willensbildung im Verein in puncto höheres Gehalt und andere Zahlungen, die man nicht habe, und zwischen der Befugnis der Vertreter im Vorstand. Damit widersprach Memmel, wie auch der Awo-Anwalt Matthias Mück der Darstellung von Olijnyk, Diestel und dessen Anwaltskollegen Hannes Barck. Diese hatten argumentiert, dass dem langjährigen ehrenamtlichen Vorstand ja schon der Jahresabschluss 2012 vorgelegen habe. Dort sei vermerkt gewesen, dass es „Tantiemen“ und „Rückstellungen für Pensionen“ gebe. „Zahlen standen dort aber nicht“, sagte Mück.

„Daraus hätte der Vorstand wissen müssen, dass es Verträge gibt“, erklärte Diestel. Genannt wurden die Namen Dittrich, Lohmann und Müller. „Wir haben aber kein Protokoll von der Sitzung“, erwiderte die Richterin. Es gebe auch keines, sagte der Awo-Anwalt. Und beide Laien-Vorstandsmitglieder Müller und Dittrich hätten bei Befragung gesagt, dass sie nicht im Bilde über die Verträge von Olijnyk und Lohmann waren.

Ermittlungen wegen Untreue noch nicht abgeschlossen

Am Ende der Verhandlung lehnte es die Kammer ab, die Vorstandsmitglieder sowie Lohmann und die inzwischen ebenfalls entlassene Olijnyk-Nachfolgerin Simone Ehlert als Zeugen zu laden. „Was sie versuchen hier aufzubauen, geht weit am Problem vorbei“, sagte Awo-Anwalt Mück in Richtung des Klägers Olijnyk und seiner Anwälte.

Eine Entscheidung darüber, ob die Kündigung Olijnyks im Juni 2016 rechtskonform war, fiel noch nicht, ist aber bei einem Verkündungstermin geplant. Davon abhängig wird auch der Streit um jeweils mehrere hunderttausend Euro Schadenersatz von beiden Seiten sein. Am Ende der Verhandlung deuteten Diestel und auch das Landgericht schon an, dass sie eine weitere Instanz in dem Verfahren für möglich halten.

Auch die Staatsanwaltschaft in Schwerin hat ihre Ermittlungen wegen Untreue noch nicht abgeschlossen. Im Gerichtssaal war am Donnerstag auch Ex-Geschäftsführerin Ehlert, aber nicht Lohmann.


5 Antworten zu “Noch keine Entscheidung im Prozess um Awo-Kündigung Olijnyks – Diestel: Gehalt war zu wenig”

  1. Paul sagt:

    Die arme Socke mit 180000 € im Jahr hat zu wenig verdient. Mir kommen die Tränen. Und was sollen die Angestellten sagen , die nicht mal 20000 im Jahr verdienen und weit weniger, als andere Träger zahlen.

  2. Felix sagt:

    Kann man den Spinner nich einfach einsperren, verdient hat er sich das. So ein a….Loch.

  3. matze sagt:

    ja, hast recht ! 180.000 € im Jahr sind etwas wenig ! ich erhalte 409 € im monat, davon gehen noch strom, versicherungen + 100 € unterhalt ab !

  4. H sagt:

    Herr Diestel erklärt, Olijnyks Gehalt beträgt nur 50 % der üblichen Gehälter in der freien Wirtschaft. Hatte Olijnyk denn je ein unternehmerisches Risiko? Haftet er mit seinem Privatvermögen einschl. Rücklagen für Altersvorsorge usw.?
    Jemand sollte Diestel den Unterschied zwischen ehrlichen Unternehmern und „sozial“- marodierenden, der SPD nahestehenden Funktionären, erklären. Ein Unternehmer muss sich in der Marktwirtschaft behaupten um seinen Lebensunterhalt, sowie den seiner Mitarbeiter, zu sichern. Dabei geht er täglich Risiken ein für die er selbst haftet! Olijnyk hat sich hingegen aus einem Topf bedient, der von der Allgemeinheit gefüllt wird. Dazu kommt noch, dass Herr Olijnyk , den Verein, den jahrelang besch……en hat, auf noch mehr Geld verklagt! Dabei lächelt er ungeniert in die Kamera, wie Schröder (Rosneft), Steinbrück (ING-Diba) oder Schwesig (Privatschule)
    Sollte er damit durchkommen, muss der „Rechtsstaat“ nachhaltig in Frage gestellt werden.
    Bei einer Unternehmenspleite ist meistens keiner mehr da, der verklagt werden kann – außer der Unternehmer selbst!!!

  5. HaPe sagt:

    Es bleibt zu hoffen, daß sich das Gericht nicht täuschen läßt. Im übrigen sollte auch ein seriöser Anwalt wissen, daß die Gehälter der relativ risikolos agierenden Führungskräfte im Bereich der gemeinnützigen -und im hohen Maße mit Steuergeldern geförderten Einrichtungen- nicht mit denen der risikobehafteten Leitungsfunktionen in der freien Wirtschaft verglichen werden können und dürfen. Die gehaltlichen Vergleiche und Forderungen des Anwalts sind nicht nur wirklichkeitsfremd, sondern stellen eine schamlose Dreistigkeit dar….. Und das auch noch angesichts der fragwürdigen Leistungen des Betroffenen und sicherlich nicht grundlos entlassenen Geschäftsführers.